Verkehrstipp
Was kann passieren, wenn mein Gespann die zulässige Gesamtlänge übersteigt?
Wenn ein landwirtschaftliches Gespann die maximale Gesamtlänge von 18,75 m übersteigt, kann es teuer werden.
Bundesweit dürfen Zugmaschinen mit Anhängern seit 2013 eine Länge von zusammen 18,75 m haben. Überschreitet der Zug diese Länge, müssen Fahrer bzw. Halter mit folgenden Strafen rechnen:
- Fahrer und Halter werden mit 60 bzw. 75 € (+ 25 € Gebühr) zur Kasse gebeten.
- In Flensburg gibt es für beide 1 Punkt.
- Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung wird es teurer.
Mögliche Abhilfe: Kürzere Deichsel, andere Fahrzeuge, Abbau des Frontladers. Alternativ ist in Sonderfällen eine Ausnahmegenehmigung bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.
Dieser Verkehrstipp erschien zuerst im Magazin STARK - Faszination Landtechnik.
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