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Verkehrstipp

Was kann passieren, wenn mein Gespann die zulässige Gesamtlänge übersteigt?

Wenn ein landwirtschaftliches Gespann die maximale Gesamtlänge von 18,75 m übersteigt, kann es teuer werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Bundesweit dürfen Zugmaschinen mit Anhängern seit 2013 eine Länge von zusammen 18,75 m haben. Überschreitet der Zug diese Länge, müssen Fahrer bzw. Halter mit folgenden Strafen rechnen:

  • Fahrer und Halter werden mit 60 bzw. 75 € (+ 25 € Gebühr) zur Kasse gebeten.
  • In Flensburg gibt es für beide 1 Punkt.
  • Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung wird es teurer.

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Mögliche Abhilfe: Kürzere Deichsel, andere Fahrzeuge, Abbau des Frontladers. Alternativ ist in Sonderfällen eineAusnahmegenehmigung bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.

Dieser Verkehrstipp erschien zuerst im Magazin STARK - Faszination Landtechnik.

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