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Wieder tödlicher Unfall bei der Feldarbeit

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mahnt dringend zur Vorsicht und zur Einhaltung der Regeln im Umgang mit Arbeitsmaschinen. In diesem Sommer verzeichnete die Versicherung erneut einen tödlichen Unfall, weil eine Arbeitsmaschine entgegen der Vorschrift nicht abgeschaltet wurde.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mahnt dringend zur Vorsicht und zur Einhaltung der Regeln im Umgang mit Arbeitsmaschinen. In diesem Sommer verzeichnete die Versicherung erneut einen tödlichen Unfall, weil eine Arbeitsmaschine entgegen der Vorschrift nicht abgeschaltet wurde.


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Bei dem Fall in Schleswig-Holstein führte ein landwirtschaftlicher Arbeitnehmer die Saatbettbereitung durch. Nach Erkenntnissen der SVLFG deaktivierte der Mitarbeiter den Automatikmodus am Schlepper und ließ ihn mit leicht erhöhter Motordrehzahl und laufender Kreiselegge weiterfahren. Vermutlich wollte der Fahrer den Füllstand des Kastenstreuers überprüfen, um gegebenenfalls Dünger aufzunehmen. Er verließ daher die Kabine und wurde vermutlich bei einem missglückten Abstieg von der Zwillingsbereifung erfasst, zu Boden gedrückt und überrollt. Anschließend wurde er von der dahinter laufende Kreiselegge eingezogen.


Zwar hatte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter in die Maschine eingewiesen und auf die von ihr ausgehenden Gefährdungen hingewiesen. Allerdings hatte das Unfallopfer zuvor bereits mehrfach entgegen der Belehrung laufende Maschinen betreten oder war von ihnen abgestiegen.


Bei anderen Fällen wurden in diesem Jahr Landwirte von laufenden Heuwendern und einer Pressenpickup eingezogen und tödlich verletzt. In einem Silo wurde ein Landwirt eingequetscht, als er eine festsitzende Futterschnecke mit dem Fuß freitreten wollte und ihn diese mitzog.


Die SVLFG appelliert an die Arbeitgeber, Verstöße der Mitarbeiter gegen die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) bzw. ignorante Verhaltensweisen konsequent abzumahnen.

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