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Zoll-Agrardieselantrag: So funktioniert es!

Für viele Fragen sorgt der neue digitale Antrag auf Dieselrückvergütung – jetzt ist klar: So gut wie alle Betriebe brauchen ein Elster-Zertifikat für Organisationen. Hier die wichtigsten Infos.

Lesezeit: 3 Minuten

Über die Einführung der neuen Spielregeln für den Antrag auf Agrardiesel sind viele Landwirte wütend. Warum hat der Zoll die neue Technik so schlecht erklärt? Die Generaldirektion Zoll hat top agrar jetzt einige wichtige Fragen zum neuen Verfahren beantwortet. Hier die wichtigsten Informationen:

1. Papierantrag läuft aus

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Für den Agrardieselantrag 2020 gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Antrag in Papierform noch bis 2023 oder
  • neuer digitaler Antrag.

Die bisherige digitale Form mit Onlineantrag plus postalischer Übersendung des komprimierten Antrags an das zuständige Hauptzollamt ist nicht mehr möglich.

2. Bürger- und Geschäftskundenportal

Die digitale Antragstellung läuft jetzt über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) https://www.zoll-portal.de Hier gelten Landwirte als Geschäftskunden. Für Geschäftskunden ist derzeit das Elster-Zertifikat für Organisationen Pflicht! Eine Anmeldung über E-Mail oder den neuen Personalausweis reicht also nicht, diese Optionen gelten nur für das Bürgerkonto des BuG. Ausnahmen könnten lediglich für „private Tätigkeiten“ wie z.B. eine Imkerei bestehen.

3. Heißt im Klartext

So gut wie jeder Betrieb muss sich als erstes ein neues Elster-Zertifikat für Organisationen einrichten. Denn:

  • bereits bestehende Elster-Zertifikate („Für mich“), z.B. für die Steuern, sind meist private Zertifikate. Auch diese Betriebe müssen zusätzlich ein Elster-Zertifikat für Organisationen besorgen.

  • auch die Registrierungsmail, die viele Betriebe erhalten haben, hilft nichts. Sie sorgt lediglich da-für, dass vorhandene Datensätze wie Fahrzeugbestand, Restbestände etc. übernommen werden. Offenbar war die E-Mail aber häufig auch die Ursache für Probleme. Dazu teilt der Zoll mit, dass verschiedene Datensätze bei Zoll und Steuerverwaltung teilweise dafür sorgten, dass die Nutzung des ELSTER-Zertifikates in dem bereits bestehenden Konto nicht möglich ist. Rat des Zolls: Löschen Sie das bestehende BuG-Konto und registrieren Sie sich dort mit dem ELSTER-Organisations-Zertifikat als Zugangsmittel neu.

4. Wie funktioniert das mit dem Elster-Zertifikat?

So gut wie jeder Betrieb muss sich nun unter www.elster.de ein Elsterzertifikat für Organisationen auf seinem Rechner einrichten. Das ist z.B. möglich über eine Zertifizierungsdatei, die Elster Ihrem Rechner zusendet. Sie erhalten dann zunächst eine E-Mail mit Link. Dann heißt es warten. Denn das Elster-Konto können Sie erst mit einer Pin-Nummer aktivieren, die vom Finanzamt automatisch per Post kommt. Das dauert einige Tage.

Sobald die Elster-Registrierung dann geklappt hat, melden Sie auf dem gleichen Rechner, auf dem das Elster-Zertifikat ist, ein Geschäftskundenkonto im BuG-Portal an. Ein Hinweis dazu: Eine Person kann durchaus ein Bürgerkonto und mehrere Geschäftskundenkonten gleichzeitig haben. Die Wahl der Kontoart im BuG-Portal ist davon abhängig, ob der Beteiligte die Dienstleistung im Namen seines Betriebes (Geschäftskundenkonto) oder als Privatperson (Bürgerkonto) nutzen möchte.

5. Keine Lösung für Vertreter

Viele Bauernverbände, Maschinenringe etc. unterstützen Landwirte bei dem Antrag auf Agrardiesel. Für diese Institutionen gibt es noch keine wirklichen Lösungen. Der Zoll kündigt nun an, dass ab Mai 2021 eine Umsetzung einer Vertretungsmöglichkeit für den Antrag auf Agrardiesel geplant ist.

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