Bewegungsbucht

Bewegungsbuchten gehört die Zukunft im Abferkelstall.

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Die kürzlich geänderte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt nach einer Übergangsfrist von 15 Jahren vor, dass Sauen im Abferkelstall nur noch maximal fünf Tage um den Geburtszeitraum im Ferkelschutzkorb fixiert werden dürfen. Die Abferkelbuchten müssen zudem mit Ablauf der Übergangsfrist ab Februar 2036 eine Fläche von mindestens 6,5 m² aufweisen.

In puncto Management und Buchtenstrukturierung bzw. -geometrie gewinnen die Versuchsstationen immer neue Erkenntnisse. Und auch das Angebot der Stalleinrichter wächst stetig. Einige Sauenhalter haben zudem bereits gute Erfahrungen mit Bewegungsbuchten in der Praxis gesammelt. Deshalb haben wir auf dieser Seite für Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Bewegungsbuchten zusammengestellt.

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