Seit ein paar Wochen steht fest: Wer zum Jahresanfang in die Regelbesteuerung gewechselt ist, und eine Förderung aus der Bauernmilliarde erhalten hat, muss einen Teil der Förderung zurückzahlen. top agrar berichtete. Nun hat die Rentenbank dafür ein Formular auf ihrer Homepage hochgeladen, dass Sie dafür nutzen können (rentenbank.de). In einer Stellungnahme stellt die Rentenbank zudem klar:
Sie müssen den Förderanteil auf die Vorsteuer sofort zurückzahlen. Es wird keine Rücksicht darauf genommen, dass die Erstattung beim Finanzamt erst über mehrere Jahre erfolgt.
Ebenfalls nimmt die Bank keine Rücksicht darauf, wenn Sie im Förderzeitraum wieder in die Pauschalierung zurückfallen. Es gibt somit für die Folgejahre in der Pauschalierung keinen Nachschlag.
Bernhard Billermann, wetreu Alfred Haupt KG, Münster
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Seit ein paar Wochen steht fest: Wer zum Jahresanfang in die Regelbesteuerung gewechselt ist, und eine Förderung aus der Bauernmilliarde erhalten hat, muss einen Teil der Förderung zurückzahlen. top agrar berichtete. Nun hat die Rentenbank dafür ein Formular auf ihrer Homepage hochgeladen, dass Sie dafür nutzen können (rentenbank.de). In einer Stellungnahme stellt die Rentenbank zudem klar:
Sie müssen den Förderanteil auf die Vorsteuer sofort zurückzahlen. Es wird keine Rücksicht darauf genommen, dass die Erstattung beim Finanzamt erst über mehrere Jahre erfolgt.
Ebenfalls nimmt die Bank keine Rücksicht darauf, wenn Sie im Förderzeitraum wieder in die Pauschalierung zurückfallen. Es gibt somit für die Folgejahre in der Pauschalierung keinen Nachschlag.
Bernhard Billermann, wetreu Alfred Haupt KG, Münster