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Verfassungsbeschwerde gegen Flexregelung

Lesezeit: 1 Minuten

Die Interessengemeinschaft Flexzuschlag hat gegen das EEG 2021 eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der lose Zusammenschluss von Biogasanlagenbetreibern kritisiert die mittlerweile völlig verwirrende Anschlussvergütung für Anlagen, deren Betreiber nach 20 Jahren EEG-Laufzeit an einer Ausschreibung teilnehmen wollen. Nach dem EEG 2021 sollen die Anlagen für die Leistung, für die sie bereits die Flexprämie erhalten haben, keinen Flexzuschlag bekommen. Der Gesetzgeber hat die Regelung zwar nach massivem Druck im Sommer nachgebessert. Demnach sollen Betreiber, die ab dem 1.9.2021 einen Zuschlag erhalten, 50 €/kW für den Leistungsanteil bekommen, für den es bereits die Flexprämie gab. Für die darüber hinaus installierte, flexible Leistung gibt es 65 €/kW. Dennoch bestehen aber nach wie vor massive Unklarheiten. Denn das EEG 2021 muss von der EU genehmigt werden. „Es ist unklar, ob und wann die EU die Genehmigung erteilt. Bis dahin bekommen Anlagen, die ab der Ausschreibung vom 1.9. einen Zuschlag erhalten, keinen Flexzuschlag für die bisher installierte Leistung“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg, der die Interessengemeinschaft vertritt.

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