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Vieh verkauft, Geld weg?

Lesezeit: 2 Minuten

In der Schlachtbranche rumort es. Die Zahl der Schlachttiere sinkt und beim Fleischabsatz – Schwein wie Rind – verschärft sich der Wettbewerb. Das Risiko von Zahlungsausfällen steigt. Wie können Landwirte reagieren?

Dr. Greshake: Beobachten Sie gut! Auffällig ist, wenn ein Vermarkter Zahlungsziele unbegründet oder schleichend nach hinten schiebt. Oder wenn ein Abnehmer zunächst kleinere Verbindlichkeiten und erst dann zuvor schon fällige, größere Beträge zahlt. Auch eine unabgesprochene Ratenzahlung ist auffällig. Suchen Sie dann zügig das offene Gespräch.

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Wie können Landwirte sich gegen mögliche Zahlungsausfälle schützen?

Dr. Greshake: Das Wichtigste ist ein korrekt ausgefüllter Lieferschein, beim Schwein mit vollständigem Kennzeichen, beim Rind mit Tiernummer. Holt ein fremder Spediteur die Tiere ab, achten Sie auf eine lesbare Unterschrift und darauf, dass Name und Adresse des Transportunternehmens vollständig vermerkt sind. Ebenso wichtig ist das Wiegeprotokoll, dies sollte am zweiten, max. am dritten Tag und bei Wochenendschlachtung am vierten Tag da sein.

Worauf sollten Landwirte gerade bei neuen Abnehmern achten?

Dr. Greshake: Was spricht gegen Vorkasse, zumindest 80%. Auch ein Lebendverkauf und entsprechende Preisvereinbarungen können hier sinnvoll sein – dann ist die volle Verkaufssumme bekannt. Möglich ist ebenso die Bezahlung mit einem vorab von der Bank bestätigten Scheck. Manchmal ist es auch sinnvoll, die getroffenen Verkaufsbedingungen in gesonderter Vereinbarung detailliert schriftlich festzuhalten – auch wenn es um sehr große Summen geht oder die Vereinbarung langer Zahlungsziele. Im Insolvenzfall dürften die sonst vorrangigen Gläubiger dann keinen Zugriff auf die betreffenden Tiere haben.

Was ist mit Forderungsausfallversicherungen oder Bürgschaften?

Dr. Greshake: Beides ist gut, für einzelne Landwirte aber kaum zu bekommen. Selbstschuldnerische Bürgschaften geben die Banken kaum noch aus. Und die Prämien für Forderungsausfallpolicen sind zu hoch. Oft aber haben Erzeugergemeinschaften oder Viehvermarktungen eine Forderungsausfallversicherung. Fragen Sie in der Mitgliederversammlung ruhig nach, welche Schlachtbetriebe wie hoch versichert sind. Oder lassen Sie sich Vertrag bzw. Versicherungslimit einzelner Schlachtbetriebe zeigen.

Falls Sie nicht nur Tiere an den Vermarkter verkaufen, sondern von diesem auch Ferkel oder Fresser beziehen, sollten Sie selbst einschätzen können, ob Ihren Forderungen zumindest Verbindlichkeiten gegenüber stehen.

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