Vorsteuer-Streit: Richter geben Landwirt Recht
Wer Anfang des Jahres in die Regelbesteuerung wechseln musste, sollte ein Urteil des Finanzgerichtes Niedersachen beachten. Denn wer als Pauschalierer im Dezember 2021 z.B. Ferkel gekauft hat, die Mastschweine aber als Regelbesteurer im Februar 2022 verkauft hat, bekommt bislang die Vorsteuer nicht zurück. Die Vorsteuererstattung ist in solchen Fällen nur möglich, wenn diese je Wirtschaftsgut oder Dienstleistung 1000 € beträgt. Für Tierhalter ist das ein Problem, denn als Wirtschaftsgut gilt ein Ferkel, eine Kuh usw. Sie scheitern daher an der 1000-Euro-Hürde.
Jetzt könnte aber das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes weiterhelfen...
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