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Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Was steht im Koalitionsvertrag?

Lesezeit: 3 Minuten

Seit dem 8. Dezember ist die neue Bundesregierung im Amt. Das haben SPD, Grüne und FDP zur Landwirtschaft bis 2025 vor.

Nutztierhaltung und Tierwohl

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  • Verbindliche Tierhaltungskennzeichnung mit Transport und Schlachtung ab 2022.
  • Herkunftskennzeichnung plus Informations- und Aufklärungskampagne.
  • Finanzierung des Umbaus der Nutztierhaltung mit einem „durch Marktteilnehmer getragenen finanziellen System“. Die Einnahmen sollen „zweckgebunden die laufenden Kosten landwirtschaftlicher Betriebe“ ausgleichen. Investitionen sollen gefördert werden, „ohne den Handel bürokratisch zu belasten“. Ein Hinweis auf die Borchert-Pläne fehlt.
  • Investitionsförderung an Haltungskriterien für obere Stufen ausrichten.
  • Bau- und Genehmigungsrecht anpassen.
  • Tierbestände an der Fläche orientieren.
  • Ammoniak- und Methan-Emissionen unter Berücksichtigung des Tierwohls mindern.
  • Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallsysteme und Betäubungsanlagen.
  • Rechtsvorschriften zum Schutz vor Bränden in Ställen.
  • Nicht-kurative Eingriffe reduzieren.
  • Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren beenden.
  • Lebendtiertransporte in Drittstaaten nur erlauben, „wenn sie auf Routen mit nachgewiesen tierschutzgerechten Versorgungseinrichtungen stattfinden“.
  • Antibiotikaeinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben erfassen und senken.

EU-Agrarpolitik, nationale Förderung

  • Nationale Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) Mitte der Legislaturperiode überprüfen.
  • Konzept für die GAP ab 2027, Direktzahlungen durch Honorierung von Klima- und Umweltleistungen ersetzen.
  • Überarbeitung der nationalen Agrarförderung für Naturschutz und Klimaanpassung.
  • Rechtsgrundlage für Kooperationen zwischen Naturschutz und Landwirtschaft schaffen.
  • Keine Nennung der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL).

Pflanzenbau

  • Einsatz von Pflanzenschutzmitteln „auf das notwendige Maß“ beschränken.
  • Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt nehmen.
  • Digitales Herkunfts- und Identifikationssystem Nährstoff- und Pflanzenschutz.
  • Schnellere und transparente Entscheidungen zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.
  • Erschwernisausgleich für Pflan-zenschutz-Verbote in Trinkwasserschutzgebieten.
  • Bundesprogramm „Zukunftsfähiger Ackerbau“, Eiweißpflanzenstrategie.

Ökolandbau

  • 30% Ökolandbau bis 2030.
  • Mehr Mittel für das Bundesprogramm Ökolandbau.
  • Mehr Gelder für Ökolandbauforschung.

Pflanzenzüchtung und Gentechnik

  • Züchtung von klimarobusten Pflanzen unterstützen.
  • Stärkung der Risiko- und Nachweisforschung.

Digitalisierung

  • Plattform mit zentralem Zugang zu sämtlichen staatlichen Daten und Diensten.
  • Agrardatenraum mit Nutzungsrecht für Landwirte an betriebsspezifischen Daten.

Bodenpolitik

  • BVVG-Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Klima- und Artenschutz nutzen und vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachten.
  • Steuerliche Schlupflöcher beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals) schließen.

Milch

  • Milchmarkt beobachten und die Bilanz der Lieferbeziehungen evaluieren.

Lebensmittelmarkt

  • Wettbewerb auf dem Lebensmittelmarkt verbessern, faire Preise fördern.
  • Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle im Bundeskartellamt stärken.
  • Gegen unfaire Handelspraktiken vorgehen und prüfen, den Verkauf von Lebensmitteln unter Produktionskosten zu unterbinden.

Flächenverbrauch

  • Flächenverbrauch bis 2030 auf max. 30 ha pro Tag senken.

Natur- und Klimaschutz

  • Nationale Moorschutzstrategie mit Maßnahmen „zügig umsetzen“.
  • Vertragsnaturschutz und flexible Lösungen wie den „niedersächsischen Weg“ stärken.
  • Erhöhung der Mittel für Vertragsnaturschutzprogramme.

Wald

  • Gezielter Umbau zu artenreichen und klimaresilienten Wäldern mit überwiegend standortheimischen Baumarten.
  • Waldgesetz novellieren, Forstschädenausgleichsgesetz anpassen.
  • Über Zertifizierungssysteme hinausgehende Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen honorieren.

Wolf

  • Dialog „Weidetierhaltung und Wolf“ mit Verbänden.
  • Europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement.

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