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topplus Wirtschaftliche Lage auf Höfen

Wie schlecht geht es Landwirten wirklich?

Die Gewinne landwirtschaftlicher Betriebe schwanken beträchtlich, wobei spezialisierte Höfe tendenziell stärker betroffen sind als Gemischtbetriebe.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Zeitraum von 2011 bis 2022 erzielten Landwirte im Durchschnitt einen Gewinn von 60.000 € pro Wirtschaftsjahr. Dieser Betrag reichte jedoch oft nicht aus, um alle eingesetzten Faktoren, vor allem die Arbeit, angemessen zu entlohnen. Dieses nüchterne Fazit zog Prof. Dr. Enno Bahrs von der Hochschule Hohenheim Anfang der Woche auf einer Steuertagung des Hauptverbandes Landwirtschaftlicher Buchstellen in Bremen.

Bahrs bezog sich in seinem Vortrag auf die Werte der Testnetzbetriebe des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Allerdings verberge der Durchschnittswert die starken jährlichen Schwankungen der tatsächlichen Ergebnisse. Insbesondere Tierhalter erlebten oft Jahre mit hohen Gewinnen gefolgt von Zeiten deutlicher Verluste. Auch größere Betriebe haben laut Bahrs tendenziell mit deutlich stärkeren Ausschlägen zu kämpfen als kleinere. Gemischtbetriebe erzielen hingegen eine "robustere" Gewinnspanne, wenngleich diese insgesamt niedriger ausfällt als die anderer Betriebsformen.

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Rekordergebnisse 2022/2023

Für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 liegen zwar noch keine Daten aus dem Testbetriebsnetz vor, jedoch deuten viele Anzeichen auf Rekordergebnisse hin. Der Situationsbericht des Deutschen Bauernverbandes weist bereits einen durchschnittlichen Unternehmensgewinn von fast 120.000 €/Betrieb aus.

Angesichts dieser Entwicklungen hören Steuerberater von ihren Mandanten derzeit häufig: "Ich zahle zu viel Steuern, wie kann ich das ändern?" Immer häufiger würden Mandanten dabei bereits mit konkreten Vorstellungen aus den Sozialen Medien auf ihre Steuerberater zukommen. Derzeit im Trend bei Steuer-Influencern: die "Doppelstöckige Holding".

Zur Erläuterung: Bei einer doppelstöckigen Holding fungiert eine Gesellschaft als „Dach“, unter der sich zwei Tochtergesellschaften vereinen: z.B. eine GmbH, die die Flächen an die zweite, die Betreibergesellschaft, verpachtet.

Was taugen Tipps aus dem Netz?

Dieses Modell hat einige Vorteile. So darf die Holding Gewinne und Verluste der Beteiligten teilweise miteinander verrechnen. Zudem geraten die Gesellschafter bei einer Betriebsprüfung seltener ins Visier des Finanzamtes, da es anders als bei einer GmbH, kein Risiko für eine verdeckte Gewinnausschüttung gibt. Des Weiteren profitiert eine Holding von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung, da sie auf Antrag für die Grundstücksüberlassung ihren Gewerbeertrag deutlich kürzen kann.

„Auch wenn einige Steuerberater aus dem Internet für das Modell werben. Es ist nur für einige wenige Betriebe geeignet“, betonte Steuerberater Ernst Gossert von der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis in München. Sein Kollege Toni Kreckl von der Treukontax Steuerberatungsgesellschaft mbH (ebenfalls München) teilt diese Ansicht. Wer leichtfertig dieses Modell wählt, übersieht womöglich die damit verbundenen Risiken. So kann durch die Übertragung der Flächen auf die Holding sogar zweimal Grunderwerbsteuer anfallen, und die erweiterte Gewerbesteuerkürzung ist rechtlich zumindest umstritten. „Es ist gut möglich, dass der Bundesfinanzhof in ein paar Jahren dem Modell einen Riegel vorschiebt“, sagte Kreckl. Oftmals sei die klassische GmbH die bessere Lösung.

Demokratisierung des Wissens

Andreas Lieke, Unternehmensberater von der LBB Ländliche Betriebsgründungs- und Beratungsgesellschaft mbH aus Hemmingen betrachtet die zunehmende Informationsflut in den Sozialen Medien weniger kritisch. Er sprach von einer „Demokratisierung des Wissens“. „Oftmals betonen wir stark die Risiken und übersehen die Chancen dieses Modells“, fügte er hinzu. Dennoch stimmt er Kreckl zu: Die doppelstöckige Holding ist nicht für alle Betriebe geeignet, sondern vielmehr eine Option für größere Betriebe. 

Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch von der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner in Rostock warnte davor, sich bei der Frage nach der richtigen Gesellschaftsform nur auf die steuerlichen Aspekte zu konzentrieren. Man müsse auch das Pachtrecht, die Regeln der Hofübergabe usw. berücksichtigen.

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