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topplus Antrag pro Bioenergie

Diskussion im Bundestag über Zukunft der Biogasbranche

Mit einem Antrag will die CDU/CSU-Fraktion der Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive geben. Die Branche fordert die Regierung auf, jetzt die Potenziale des flexiblen Energieträgers zu nutzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Am 15. Mai hat sich der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur verstärkten Nutzung des deutschen Bioenergiepotenzials befasst.

„Die Unionsfraktion legt mit ihrem Antrag den Finger in die Wunde. Die Bioenergie leistet bereits jetzt einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen der Klimaziele, besonders in den Bereichen, wo andere Klimaschutztechnologien an ihre Grenzen stoßen, wie bei der flexiblen und gesicherten Stromerzeugung sowie im Wärme- und Verkehrsbereich“, sagt betont Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, die zur Anhörung als Sachverständige geladen war.

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Schwerpunkt auf flexible Kraft-Wärme-Kopplung

In dem Antrag fordert die Union, der Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive zu geben und Hemmnisse abzubauen:

  • Die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 eingeführte Verengung der Ausschreibungen auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke sollte zurückgenommen und der Schwerpunkt wieder auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gelegt werden – sowohl im Biomethan- wie auch im Biomasse-Segment.

  • Ebenso sollen die Vergütungssätze angepasst und der Einsatz alternativer Substrate gefördert werden.

  • Zusätzlich zu Forderungen für eine bessere Nutzung von Bioenergie zur Strom- und Wärmeerzeugung unterstreicht der Antrag auch die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe zu verbessern und Maßnahmen gegen mutmaßlich betrügerische Biodieselimporte aus China zu ergreifen.

  • Ebenso soll laut Antrag bei der Umsetzung der verschärften Nachhaltigkeitsanforderungen aus der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) auf eine praxisgerechte und verhältnismäßige Ausgestaltung geachtet werden.

Stilllegungen drohen

„Es ist nun dringend an der Zeit, das entsprechende Ordnungsrecht sowie das EEG mutig und mit Zukunftsorientierung anzupassen. Dazu sollte sich auch der Ausschuss für Klimaschutz und Energie klar bekennen. Ansonsten drohen in den nächsten Jahren dutzende Terawattstunden gesicherte Leistung in Form von Strom und Wärme unwiderruflich vom Netz gehen“, warnt Rostek.

Vor allem in Hinblick auf die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung sowie der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in den einzelnen Regionen könne dies nicht gewünscht sein. Denn nicht zuletzt sei es deutlich günstiger, bereits bestehende Erneuerbare-Energien-Anlagen weiter zu betreiben als auf den Neubau großer und vor allem teurer Erdgaskraftwerke zu setzen.

Eine Stellungnahme zum Unionsantrag ist auf der Webseite des Hauptstadtbüro Bioenergie zu finden.

"Sauber, lokal, günstig"

„Ein wichtiger Pfeiler eines Energiesystems mit 100 Prozent erneuerbaren Energien ist unmittelbar verfügbar: die Bioenergie. Die BEE-Studie ‘Klimaneutrales Stromsystem’ hat gezeigt, wie ein wirtschaftlich und ökologisch optimales Strommarktdesign unter Berücksichtigung der erneuerbaren Flexibilitätspotenziale gelingen kann“, betont auch Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), die ebenfalls als Sachverständige geladen war. Deshalb müsse die Kraftwerksstrategie als Flexibilitätsstrategie ausgestaltet und um die erneuerbaren Flexibilitätsoptionen ergänzt werden. 

Mit dem Ausbau flexibilisierter Biogasanlagen könne die derzeitige Leistung von 6 Gigawatt (GW) bis 2030 um weitere 6 GW erhöht werden. Mittelfristig und langfristig könnten bis 2045 sogar bis zu 24 GW erschlossen werden, ohne dass zusätzlich Biomasse eingesetzt werden muss. Eine schnelle Anpassung des EEG sei außerdem notwendig, um den Abbau des Biogasanlagenparks zu verhindern und nicht noch mehr gesicherte Leistung zu verlieren.

Um die Potenziale des Anlagenbestands für die Bereitstellung gesicherter flexibler Leistung und regionale Wärmekonzepte zu nutzen, sollten insbesondere folgende Änderungen im EEG vorgenommen werden:

  • Die Anhebung des Biomasse-Ausschreibungsvolumens auf 1.800 MW pro Jahr ab 2025,

  • die Anpassung des Flexibilitätszuschlags an Inflation und gestiegene Zinsen auf 120 Euro/kW,

  • die Anhebung der vergütungsfähigen Volllaststunden in den Biomethan-Ausschreibungen.

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