Die EU-Kommission will das EU-Sortenschutzgesetz und die Nachbauregelung strenger als bisher regeln. Darauf wies kürzlich die Interessengemeinschaft Nachbau hin. Sie beruft sich dabei auf Auskünfte einer EU-Kommissionsvertreterin.
Die Verschärfung treibt demnach eine Arbeitsgruppe der Europäischen Züchterverbände (ESA) voran. Hier die Kernpunkte:
- Landwirte und Aufbereiter sollen generell zur Auskunft über Nachbau verpflichtet werden, unabhängig von Anhaltspunkten.
- Züchter sollen künftig Unterstützung durch öffentliche Stellen erhalten, z. B. sollen Landwirte bei Förderanträgen die Sorten der angebauten Arten nennen.
- Saatgut soll künftig nur noch aufbereitet werden dürfen, wenn die Sorte genannt bzw. Muster gezogen werden.
- Auch Kleinlandwirte sollen künftig Nachbaugebühren zahlen.
- Die Arten, die nachgebaut werden dürfen, sollen künftig eingeschränkt werden.
- Der Nachbau soll mengen- und flächenmäßig begrenzt werden.
- Die Nachbaugebühren sollen kräftig steigen.
Der Slogan, unter dem die Änderung des EU-Sortenschutzrechtes deklariert ist, heißt: „Effektiver, einfacher und gerechter“. Ziel der Züchter ist es offenbar, einfacher an die Nachbaugebühren zu kommen. Bislang müssen sie diese häufig unter Einschalten von Anwaltskanzleien bei den Landwirten einfordern.