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EU will Nachbauregelung verschärfen

Lesezeit: 1 Minuten

Die EU-Kommission will das EU-Sortenschutzgesetz und die Nachbauregelung strenger als bisher regeln. Darauf wies kürzlich die Interessengemeinschaft Nachbau hin. Sie beruft sich dabei auf Auskünfte einer EU-Kommissionsvertreterin.


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Die Verschärfung treibt demnach eine Arbeitsgruppe der Europäischen Züchterverbände (ESA) voran. Hier die Kernpunkte:


  • Landwirte und Aufbereiter sollen generell zur Auskunft über Nachbau verpflichtet werden, unabhängig von Anhaltspunkten.
  • Züchter sollen künftig Unterstützung durch öffentliche Stellen erhalten, z. B. sollen Landwirte bei Förderanträgen die Sorten der angebauten Arten nennen.
  • Saatgut soll künftig nur noch aufbereitet werden dürfen, wenn die Sorte genannt bzw. Muster gezogen werden.
  • Auch Kleinlandwirte sollen künftig Nachbaugebühren zahlen.
  • Die Arten, die nachgebaut werden dürfen, sollen künftig eingeschränkt werden.
  • Der Nachbau soll mengen- und flächenmäßig begrenzt werden.
  • Die Nachbaugebühren sollen kräftig steigen.


Der Slogan, unter dem die Änderung des EU-Sortenschutzrechtes deklariert ist, heißt: „Effektiver, einfacher und gerechter“. Ziel der Züchter ist es offenbar, einfacher an die Nachbaugebühren zu kommen. Bislang müssen sie diese häufig unter Einschalten von Anwaltskanzleien bei den Landwirten einfordern.

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