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Begrünter Gewässerschutz

Lesezeit: 6 Minuten

Bewachsene Randstreifen schützen Gewässer vor unerwünschten Wirkstoffeinträgen aus Pflanzenschutzmitteln. Wie lassen sich die Streifen sinnvoll anlegen und pflegen?


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Es gibt viele Begriffe für bewachsene Grünstreifen entlang von Gewässern. Doch eines haben Gewässerrand-, Uferrand- und Pufferstreifen an Gewässern gemeinsam: Mit ihrer dichten Pflanzen­narbe verhindern sie größtenteils, dass Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel ins Wasser gelangen. Sie sichern eine gute Wasserspeicherung und zügigen -abfluss. Die angrenzenden Flächen schützen sie vor Wassererosion am Uferrand und den negativen Auswirkungen durch Hochwasser. Zudem haben die Streifen eine wichtige Funktion als Rückzugsraum für Wildtiere und fördern die Biodiversität auf dem Acker- und Grünland.


Pflicht oder Kür?

Ein Gewässerrandstreifen von 5 m ist durch das Wasserhaushaltsgesetz in Deutschland vorgeschrieben. Jedes Bundesland kann jedoch durch sein Wassergesetz z. B. die Breite regeln. In Baden-Wüttemberg ist z. B. ein 10 m-­Streifen an Gewässern mit wasserwirt­schaftlicher Bedeutung vorzuhalten. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ist aber nur im 5 m-Bereich verboten.


Wer auf Flächen mit mehr als 2 % Hangneigung den Pflug einsetzt, darf auch viele Pflanzenschutzmittel nur nach Anlage eines bewachsenen Randstreifens ausbringen. Seine Breite variiert dabei je nach Mittel.


In manchen Bundesländern können Sie freiwillig Uferrandstreifen anlegen und sich diese über Agrarumweltmaßnahmen fördern lassen. Im Zuge des „Greening“ müssen diese Programme jedoch derzeit überarbeitet werden. Welche Sie künftig noch in Anspruch nehmen können, welche Auflagen es zu erfüllen gibt und wie hoch die Prämien ausfallen, ist noch unklar (Stand: Oktober 2014). Dennoch macht vor allem das „Greening“ die bewachsenen Randstreifen attraktiv. Diese können Sie sich als Pufferstreifen entlang von Gewässern für die benötigten 5 % ökologische Vorrangfläche anrechnen lassen. Die maximale Streifenbreite beträgt voraussichtlich 20 m. Es ist zudem möglich, den Aufwuchs zu nutzen. Informieren Sie sich über die Details bei Ihrer zuständigen Länder­stelle (s. Seite 36).


Damit der Randstreifen seine Aufgabe als „Wasserschützer“ erfüllen kann, gibt es bei der Anlage und Pflege einiges zu beachten.


Grasbetonte Mischungen:

Um eine dichte Narbe auf dem Grünstreifen zu erzielen, eignen sich vor allem Gräserarten gut. Doch nicht alle wachsen auf jedem Standort zufriedenstellend. Es ist daher wichtig, dass Sie die Arten bzw. Mischungen nach Ihrer Region, wie z. B. Niederungs-, Übergangs- und Mittelgebirgslagen auswählen. Achten Sie dabei auch auf bewährte, empfohlene und ausdauernde Sorten.


In Nordwestdeutschland bietet der Handel z. B. die Qualitäts­-Standard-Mischungen (QSM) an. Diese Ansaat- und Nachsaatmischungen sind geprüft und bringen in den für sie günstigen Regionen nachhaltig hohe Leistungen. Für Randstreifen an Gewässern sind die QSM von Interesse, die eine extensive Nutzung mögen (s. Übersicht).


Jedoch schreiben die Agrarumweltprogramme oder der Naturschutz häufig andere Arten oder Mischungen vor. Diese bestehen oft auch aus regionalem Saatgut. Daran müssen Sie sich auf jeden Fall halten!


Vorhandene Technik nutzen!

Einen Randstreifen mit einer Gräsermisch­ung anzulegen, erfolgt genauso wie eine Grünland-Neuansaat. Die Kosten sind vergleichbar. Teurer ist der Pflicht­Einsatz von regionalem Saatgut.


Bei den Gräsern handelt es sich um Feinsämereien. Damit die Aussaat gelingt, brauchen diese ein gut rückverfestigtes Saatbett. Auf Ackerflächen kann die Bodenbearbeitung mit gängiger Technik erfolgen. Alternativ eignen sich der Grünlandstriegel und die Direktsaatmaschine. Säen Sie am besten flach und in Breitsaat. Wichtig ist, dass Sie das Saatgut zusätzlich anwalzen.


Wer den Randstreifen auf einer bislang als Grünland genutzten Fläche anlegen möchte, kann dies über die Schnitthäufigkeit erreichen. Verringern Sie die Nutzungsintensität so weit, bis sich der gewünschte Bestand eingestellt hat. Zudem kann es sinnvoll sein, Gräserarten, wie z. B. einige der Ober­gräser, mit Spezialtechnik nachzusäen.


Eine Neuansaat des Streifens auf Grünland sollte nur dann erfolgen, wenn sich ein Randstreifen nicht anders entwickeln lässt. Denn die beiden möglichen Verfahren „mit Umbruch“ und „umbruchlos nach chemischer Narbenabtötung“ (z. B. Glyphosat) sind umstritten. Nach Grünlandumbruch besteht zeitweilig eine hohe Gefahr des Nährstoffaustrages in die Gewässer. Bei einer chemischen Narbenabtötung ist eine Herbizidabdrift möglich.


Bevor Sie sich für einen Aussaattermin der Mischung entscheiden, überprüfen Sie die Vorgaben Ihres Förderprogrammes! Auf Ackerflächen können Sie den Streifen im Frühjahr und im Herbst anlegen. Eine Frühjahrs­ansaat ist günstig, da das Saatgut optimal keimen kann. Zudem sind die Gräser bei günstigen Temperaturen wüchsiger als im Herbst.


Unkrautdruck im Frühjahr:

Gegen eine Ansaat im Frühjahr spricht oft der extreme Unkrautdruck. Bis die Gräser konkurrenzstark sind und die Unkräuter verdrängen können, sind meist ein oder auch zwei Schröpfschnitte nach der Saat nötig. Dabei schädigt der hohe Schnitt das Unkraut und nicht die Gräser. Ist der Unkrautdruck auf Ihrer Fläche zu hoch, sollten Sie im August säen. Das ist nach der Getreide­ernte auch arbeitswirtschaftlich günstig.


Nach Grünlandumbruch sollte die Anlage von Randstreifen im Frühjahr erfolgen. Die Zeitspanne, in der die Fläche dann ungeschützt liegt, ist so am kürzesten. Wichtig ist zudem, dass sich der Streifen voll etabliert hat, ehe er durch Hochwasser überflutet wird.


Die Pflegemaßnahmen auf dem Streifen sind meist vorgeschrieben. Um Nährstoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren, ist es sinnvoll, den Streifen auszuhagern. Mähen Sie diesen hierzu mehrmals jährlich und entfernen Sie den Aufwuchs. Jede Nutzung beschleunigt den Wiederaustrieb und verbessert die Narbendichte. Dies verhindert, dass Unkräuter, wie z. B. Disteln, sich breit machen. Gleichzeitig erhöht sich auch der Erosionsschutzeffekt.


Dagegen sind vor allem alte, überständige und teils abgestorbene Bestände in der Vegetationszeit und auch über Winter ein wertvoller Rückzugsraum für verschiedene Wildtiere.


Bei rechtzeitiger Pflege muss der Grünstreifen nicht regelmäßig erneuert werden, es sei denn, das Ufer hat, z. B. durch Hochwasser, Schaden genommen. Ist er einmal etabliert, kann er unbegrenzt stehen bleiben.-afb-

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