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EU-Biosprit-Pläne gefährden Rapsabsatz

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU will den Biosprit-Anteil in herkömmlichem Kraftstoff deutlich drosseln. Wir haben Stephan Arens, Geschäftsführer der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) gefragt, was das für die Biokraftstoffbranche und die Landwirtschaft bedeutet.


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Herr Arens, der EU-Rat will den Anteil von Biokraftstoffen wie Biodiesel und Ethanol in herkömmlichem Kraftstoff auf max. sieben Prozent begrenzen. Dabei gilt doch nach wie vor das Ziel, den Biosprit-Anteil bis zum Jahr 2020 auf 10 % auszubauen. Oder?


Arens: Ja, das EU-Ziel gilt nach wie vor. Allerdings stehen die Biokraftstoffe der ersten Generation, wozu beispielsweise Biodiesel, Ethanol und Pflanzenöle zählen, in der Kritik. Der Anbau von Pflanzen für die Produktion von Kraftstoffen steht angeblich zu stark in Konkurrenz mit der Nahrungsmittelproduktion. Dabei ist das sogar unter Experten höchst umstritten. Dennoch hat die EU be­schlossen, den Biosprit-Anteil deutlich herunterzufahren. Den Ratsbeschluss halten wir für akzeptabel. Denn zuvor hatte die EU-Kommission eine Quote von nur 5 % gefordert und das Parlament eine von 6 %.


Und welche Zielmarke gilt nun?


Arens: Anders als vielfach in der Presse dargestellt: Noch gar keine. In einem sogenannten Trilog-Verfahren müssen sich Parlament, Kommission und Rat nun auf eine gemeinsame ­Linie einigen.


Wagen Sie eine Prognose, wie die Verhandlungen enden werden?


Arens: Vermutlich wird es die goldene Mitte mit 6 % werden. Allerdings könnte das neu gewählte Parlament auch die Positionierung des vorherigen Parlamentes verwerfen und neue Verhandlungen ansetzen. Dann ziehen sich die Verhandlungen möglicherweise noch ins nächste Jahr hinein. Für die Branche würde dies die Unsicherheiten erneut verlängern, wichtige Investitionen würden ausbleiben.


Wenn das alte Ziel nach wie vor Gültigkeit hat, wie will die EU ihre Ziele bis 2020 erreichen?


Arens: Die Frage stellen wir uns auch. Möglicherweise wird die Union ihre Ziele schlicht und ergreifend verfehlen. Denn die Lücke sollen Biokraftstoffe der zweiten Generation schließen. Dazu zählt beispielsweise Biomass-to-Liquid. Fabriken, die diesen Sprit im großen Umfang erzeugen, gibt es allerdings noch gar nicht. In der Theorie mag das alles möglich sein und es gibt genügend Unternehmen, die behaupten, sie könnten diese Produkte erzeugen. Aber die Praxis sieht anders aus. Offensichtlich weiß die EU das auch und bedient sich einiger Tricks, um dem eigenen Ziel möglichst doch noch gerecht zu werden.


Was meinen Sie damit?


Arens: Biokraftstoffe, die nicht aus Biomasse für die Lebensmittelproduktion hergestellt werden, dürfen auf das 10-Prozent-Ziel doppelt angerechnet werden. Dazu zählen beispielweise Stroh, Bioabfälle, Frittenfette usw. ­Außerdem wird von der EU Strom aus Erneuerbaren Energien, der im Schienenverkehr eingesetzt wird, sogar 2,5-mal und Ökostrom, der im Straßenverkehr eingesetzt wird, fünffach berücksichtigt.


Angesichts dieser Ausgangslage, haben die Biokraftstoffe der ersten Generation denn überhaupt noch eine Chance nach dem Jahr 2020? Oder wird deren Anteil dann für immer auf gleichem Niveau eingefroren?


Arens: Das ist eine gute Frage. Denn derzeit gibt es nur verbindliche Ziele in der EU bis zum Jahr 2020. Was danach gelten soll, ist offen. Und genau darin sehen wir auch ein Problem für die Biokraftstoffbranche. Kein ­Unternehmen wird in zusätzliche ­Produktionsstätten investieren, wenn nicht sicher ist, ob es in ein paar ­Jahren überhaupt noch einen Absatzmarkt geben wird.


Ab 2015 müssen Biokraftstoffe in Deutschland neue Anforderungen an die Klimabilanz erfüllen? Was bedeutet das genau?


Arens: Deutschland wechselt als einziges Land in der EU ab 2015 von der bisherigen energetischen Quoten­verpflichtung zu einer sogenannten Treibhausgas (THG)-Einsparungspflicht. Damit ist für den Marktzugang nicht nur der Biodieselpreis, ­sondern auch seine Effizienz in der THG-Minderung entscheidend. Kurz gesagt: je effizienter, desto geringer ist der Biodiesel- und damit auch der ­Rapsölbedarf.


Die geplante Einsparvorgabe von 3% gegenüber dem Vorjahr wurde bereits 2009 festgelegt. Der Wert ist aus heutiger Sicht viel zu niedrig, denn Biokraftstoffe weisen heute eine bessere THG-Bilanz auf als damals gedacht. Um den drohenden Absatzeinbruch zu verhindern fordert die UFOP eine deutliche Anhebung des Wertes in Richtung vier Prozent. Darüber muss jetzt der Bundestag beschließen.


Welche Auswirkungen haben die Beschlüsse unter Umständen für die Landwirtschaft?


Arens: Es geht um nicht weniger als um das zukünftige Absatzvolumen für Rapsöl als Biokraftstoffkomponente. Und damit um einen wichtigen Verwertungspfad für den Rapsanbau. ­Diesen gilt es zu sichern, auch über das Jahr 2020 hinaus.Diethard Rolink

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