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Gewerbliche Ställe bald nicht mehr privilegiert?

Lesezeit: 3 Minuten

In Zukunft könnte es deutlich schwieriger werden, gewerbliche Ställe im Außenbereich zu bauen. Die Bundesregierung schließt entsprechende Einschränkungen des Baugesetzbuches nicht mehr aus. Das hat Enak Ferlemann (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrministe­rium, Mitte Mai in einer Fragestunde im Bundestag deutlich gemacht.


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Bislang fallen sowohl landwirtschaftliche als auch gewerbliche Ställe in der Regel unter die sogenannte Privilegierung, können somit im Außenbereich errichtet werden. Gewerbliche Anlagen werden dabei meistens als Ausnahmetatbestand genehmigt, weil der notwendige Flächenbezug fehlt


Dies ist den Naturschutzverbänden und den Grünen schon lange ein Dorn im Auge, weil damit ihrer Ansicht nach der „Massentierhaltung“ Vorschub geleistet wird. Deshalb fordert der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, die Ausnahmeregelung für gewerbliche Ställe ersatzlos zu streichen. „Ohne einen solchen Schnitt laufen wir Gefahr, das Privileg der Landwirtschaft im Außenbereich insgesamt zu gefährden“, fürchtet der Bio-Bauer aus Bergkamen (NRW).


In diese Richtung denkt jetzt überraschend auch die Bundesregierung. Nach Ansicht von Staatssekretär Ferlemann werden die aktuellen Spielräume des Baugesetz­buches, in den Flächennutzungsplänen „besondere Gebiete“ für die intensive Tierhaltung auszuweisen, kaum genutzt. „Deswegen werden wir bei der Novellierung des Baugesetzbuches auch prüfen, ob wir hier die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern müssen; denn auch wir sehen die Entwicklung mit Sorge“, so Ferlemann wörtlich im Bundestag.


Offensichtlich ist der Staatssekretär damit übers Ziel hinausgeschossen. Denn eigentlich hatten sich Bundesverkehrs- und Bundeslandwirtschaftsministerium im Vorfeld der Bundestagssitzung darauf verständigt, dass die derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten ausreichen.


Nur noch Baufenster?


Das sieht auch Johannes Röring (CDU), Bundestagsabgeordneter aus dem Kreis Borken (NRW), so. „Die Ein­engung der Privilegierung würde vor allem die flächenarmen Betriebe treffen“, befürchtet er. „Es gibt einzelne Regionen, die die Entwicklung der Tierhaltung in enger Abstimmung mit dem Berufsstand und im Rahmen des bestehenden rechtlichen Rahmens steuern wollen.“


Mit unterschiedlichem Erfolg. „Die wenigen Versuche, sog. Konzentrationszonen für die intensive Tierhaltung auszuweisen, waren nicht erfolgreich“, sagt Arnold Krämer, Leiter der Bezirksstelle Emsland der LK Niedersachsen. „Deshalb gehen 31 von 60 Kommunen im Kreis Emsland jetzt einen anderen Weg. Sie entwickeln Bebauungspläne für den gesamten Außenbereich – mit dem Ziel, den Neubau von landwirtschaftlichen und gewerblichen Ställen besser als bisher steuern und notfalls verhindern zu können.“ Kommt es tatsächlich zu entsprechenden Ratsbeschlüssen, wäre der Neubau von Ställen in diesen Gemeinden künftig nur noch in den ausgewiesenen Baufenstern möglich.

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