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Gruppenhaltung: Ländle legt sich fest

Lesezeit: 1 Minuten

Nach massivem Druck von Verbänden und Vermarktern hat das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg jetzt verbindliche Vorgaben für die Gruppenhaltung tragender Sauen gemacht (siehe top agrar 4/2011 S S 2). In einem Schreiben an die Kreisveterinäre von Ende März 2011 erkennt das Stuttgarter Ministerium die Ausführungshinweise des Landes Niedersachsen weitgehend an.


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Gegenüber der bisherigen Auslegung vieler Kreisveterinäre bringt das für die Ferkelerzeuger im Südwesten eine Reihe von Verbesserungen. So reicht es jetzt aus, wenn jeweils 50 % der Fressliegebuchten 65 cm bzw. 70 cm breit sind. Der Boden in Fressständen wird als Fläche anerkannt, und bei hochgelegtem Trog muss die Standlänge nur 1,80 m statt 2 m betragen.


Aus Sicht der Sauenhalter sind aber noch mehrere Details unbefriedigend. So ist bei Einzelhaltung in der Abferkelbucht und im Deckstand quasi eine Festfläche vorgeschrieben: Die Liegefläche darf ab Trog auf einer Länge von 1,20 m und einer Breite von 60 cm maximal 3 % Perforationsanteil aufweisen.

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