Nach massivem Druck von Verbänden und Vermarktern hat das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg jetzt verbindliche Vorgaben für die Gruppenhaltung tragender Sauen gemacht (siehe top agrar 4/2011 S S 2). In einem Schreiben an die Kreisveterinäre von Ende März 2011 erkennt das Stuttgarter Ministerium die Ausführungshinweise des Landes Niedersachsen weitgehend an.
Gegenüber der bisherigen Auslegung vieler Kreisveterinäre bringt das für die Ferkelerzeuger im Südwesten eine Reihe von Verbesserungen. So reicht es jetzt aus, wenn jeweils 50 % der Fressliegebuchten 65 cm bzw. 70 cm breit sind. Der Boden in Fressständen wird als Fläche anerkannt, und bei hochgelegtem Trog muss die Standlänge nur 1,80 m statt 2 m betragen.
Aus Sicht der Sauenhalter sind aber noch mehrere Details unbefriedigend. So ist bei Einzelhaltung in der Abferkelbucht und im Deckstand quasi eine Festfläche vorgeschrieben: Die Liegefläche darf ab Trog auf einer Länge von 1,20 m und einer Breite von 60 cm maximal 3 % Perforationsanteil aufweisen.