Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Aus dem Heft

Hofeigenschaft ja oder nein?

Lesezeit: 1 Minuten

Wenn ein Betrieb, der schon lange Jahre fremdverpachtet war, im Erbfall als Hof im Sinne der Höfeordnung vererbt werden soll, ist der Streit zwischen dem Hoferben und den Geschwistern oft vorprogrammiert. Was in solchen Fällen gilt, hat der Bundesgerichtshof jetzt noch einmal klargestellt (Az.: BLw 5/12).


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Entscheidend sei, dass der verstorbene Hofeigentümer bzw. Erblasser den Betrieb zu Lebzeiten nur vorübergehend eingestellt habe und dass eine Wiederaufnahme möglich sei. Anders als zuvor das Oberlandesgericht Oldenburg angenommen hatte, spiele die Person des potenziellen Hofübernehmers bei diesen Fragen keine Rolle. Es komme nicht darauf an, ob der potenzielle Hoferbe willens und in der Lage ist, den Betrieb wieder anzuspannen. Der Hoferbe spiele allenfalls indirekt ein Rolle – wenn der (verstorbene) Hofeigentümer seine Entscheidung, den Betrieb nur vorübergehend einzustellen, schon im Hinblick auf den möglichen Hofnachfolger getroffen habe. Rechtsanwalt Ulrich Helms, Twistringen

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.