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Liquiditätshilfen: Darauf sollten Sie achten!

Lesezeit: 4 Minuten

Wenn die EU-Betriebs­prämie tatsächlich bis Dezember auf sich warten lässt, werden noch mehr Betriebe auf die zinsverbilligten Liquiditätskredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank zurückgreifen müssen. Das Programm ist inzwischen in allen Bundesländern angelaufen. Die Nachfrage soll rege sein, interessierte Betriebe müssen sich also sputen.


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Die Zinsverbilligung des Bundes beträgt 1 % und wird für alle Betriebe und Betriebsformen gewährt, die aufgrund der Marktentwicklung bzw. der Wirtschaftskrise mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben. Für Milchviehhalter stocken einige Bundesländer die Zinsverbilligung auf 2 % auf. Die Einzelheiten zeigt unsere Tabelle.


Wie teuer die Liquiditätskredite im Endeffekt tatsächlich sind, hängt vor allem ab von den Bearbeitungsgebühren und von der Bonitätsklasse, in die Ihr Betrieb eingestuft wird:


Bonitätsklasse: Der günstigste Zins für die Liquiditätskredite der Rentenbank lag bei Redaktionsschluss bei 2,85 %, mit Zinsverbilligung also bei 1,85 % bzw. 0,85 % (Zins- bzw. Preisklasse A). Dieser gilt für gut geratete Be-triebe mit entsprechenden Kreditsicherheiten. In Preisklasse B kostet der gleiche Kredit (unverbilligt) bereits bis zu 3,20 % Zinsen, in Klasse C sogar bis zu 3,50 %. Es lohnt sich also, mit der Hausbank intensiv über eine „güns­tige“ Einstufung zu sprechen.


Die meisten Betriebe müss­ten die A-, mindestens aber die B-Konditionen bekommen, sagen Experten. Will die Hausbank einen Betrieb in eine höhere Zinsklasse einstufen, dürften bereits gravierendere Finanzprobleme vorliegen, die mit dem zinsverbilligten Liquiditätskredit allein nicht zu lösen sind.


Bearbeitungsgebühren: Die Rentenbank berechnet für die zinsverbilligten Liquiditäts­hilfe-Darlehen 0,5 % Bearbeitungsgebühr. Die Auszahlung sinkt dadurch auf 99,5 %.


Die Hausbanken dürfen zusätzlich bis zu 1 % Bearbeitungsgebühr berechnen (bei Krediten bis 125 000 €). Sie dürfen, müssen aber nicht! In einigen Regionen ist der Wettbewerb um die landwirtschaftlichen Kunden so heftig, dass manche Institute auf eine Bearbeitungsgebühr verzichten. In anderen Fällen berechnen sie z. B. nur 0,5 % oder eine pauschale Bearbeitungsgebühr. Viele Banken geben jedoch an, die Marge von 1 % ausschöpfen zu wollen. Die Auszahlung sinkt dann auf 98,5 %.


Auch hier kann es sich lohnen, zu verhandeln. Denn Bearbeitungsgebühren von zusammen 1,5 % verteuern den Kredit nicht unerheblich. So werden aus 0,85 % Zinsen, die ein Milchviehhalter nominal bei 2 % Zinsverbilligung in Bonitätsklasse A bezahlt, effektiv über 1,4 % Zinsen.


Sondertilgung: Als ziemliche Mogelpackung erweist sich die vom Bund propagierte Sondertilungs-Option. Diese besagt, dass jetzt aufgenommene Liquiditätskredite mit Zinsverbilligung vorzeitig zurückgezahlt werden können, sobald die diesjährige EU-Betriebs­prämie (ganz oder teilweise) auf dem Konto ist. Die außerplanmäßige Tilgung soll bis zur Höhe von 70 % des Direktzahlungsbetrages 2008 möglich sein. Dieser Teil des Darlehens würde dann, zumindest in der Bonitätsklasse A, vollständig zinsfrei gestellt, weil der Bund die Zinsen übernehmen will.


Zinsfrei heißt aber leider nicht kostenfrei! Bei einer Kreditaufnahme am 1. Juli und vorzeitiger Tilgung per 30. November führen Bearbeitungsgebühren von 1,5 % dazu, dass dieser Kreditanteil stolze 3,72 % Effektivzins kostet, wie Berater B. Gründken von der Landwirtschaftskammer NRW kalkuliert hat! Der Grund: Der Landwirt bekommt nur 98,5 % des Kreditbetrages ausgezahlt, muss aber 100 % zurückzahlen.


Die vorzeitige Tilgung ist also in Wirklichkeit kaum attraktiv. Allerdings gehen Berater davon aus, dass viele Betriebe die zinsverbilligten Gelder ohnehin nicht vorzeitig zurückzahlen können, sondern die vierjährige Laufzeit ausschöpfen werden. Die Hoffnung, mit vorzeitig zurückgezahlten Mitteln weiteren Betrieben unter die Arme greifen zu können, wird sich also kaum erfüllen.


Fazit: Aus vielen Regionen wird von einer recht lebhaften Nachfrage nach den zinsverbilligten Rentenbank-Darlehen berichtet. Sofern eine vorgezogene Teilauszahlung der ­diesjährigen Betriebsprämie tatsächlich ausbleibt, könnten die vom Bund für die Zinsverbilligung bereitgestellten 25 Mio. € schnell ausgeschöpft sein. Dann wird man wohl über eine Aufstockung diskutieren müssen.

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