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Milan kontra Mühlen: Wirklich ein Konflikt?

Lesezeit: 12 Minuten

Viele Windparks scheitern an überzogenen Auflagen zum vermeintlichen Schutz von Vögeln und Fledermäusen. Dabei könnte ein gezielter Artenschutz Natur und Energiewende unter einen Hut bringen.


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Windkraftanlagen sind nicht nur Geländefresser. Sie sind zudem hocheffiziente Geräte zur Vernichtung von Vögeln, die von Wind-rädern buchstäblich zerhäckselt werden.“ So schilderte der Dirigent und BUND-Mitbegründer Enoch zu Guttenberg in der „WELT“ seine Sicht auf die Windenergie. Weil Deutschland den Klimaschutz vor den Naturschutz stelle, trat er aus dem Bund Naturschutz aus.


Verzögerung im Verfahren:

Schon seit Längerem gelten Windräder als „Vogelschredder“ auch bei anderen Naturschützern. Die hochemotionale und von wenigen Fakten gestützte Debatte findet mehr und mehr in der Politik Anklang. Immer wieder scheitern Windparkprojekte wegen der Nähe zu Greifvogel-Horsten – nicht selten auch kurz vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens, wenn „plötzlich“ eine besonders schützenswerte Art auftaucht. „Oft reicht ein zweiseitiges Schreiben eines vermeintlichen Vogelexperten über die Sichtung eines Greifvogels aus, damit eine Behörde weitere Untersuchungen fordert. Dass wir vorher schon wissenschaftliche Gutachten eingereicht haben, spielt dann oft keine Rolle mehr“, beschreibt Stefan Lehner von der Fronteris-Gruppe aus Regensburg.


Er sieht den oft überbordenden Formalismus in der Sorge der Behördenvertreter begründet, dass sie sich durch Verfahrensfehler angreifbar machen können. Es gibt im Naturschutz – anders als z. B. bei Schallemissionen – keinen unmissverständlichen Kriterienkatalog, den man abarbeiten kann.


Dabei sind es nicht nur Naturschützer, die sich plötzlich für das Vogelleben interessieren, sondern häufig Bürgerinitiativen. „Sie wissen genau, dass sie die Genehmigung damit nicht verhindern, aber bei unsicheren Behörden verzögern können“, berichtet Lehner.


Faule Tricks:

Die Windkraftgegner greifen dabei auch mal zu unlauteren Methoden: „Ich wurde schon gebeten, ob ich mal nach seltenen Vögeln Ausschau halten kann, damit ein Windpark verhindert werden kann“, berichtet ein Ornithologe, der anonym bleiben will, gegenüber top agrar.


Um ihre Argumente zu untermauern, stellen die Windkraftgegner gern kuriose Hochrechnungen zu den Schlag-opferzahlen an. Die staatliche Vogelschutzwarte in Brandenburg führt Buch über die an Windenergieanlagen zu Tode gekommenen Vögel. Danach wurden von 2002 bis Oktober 2014 insgesamt 2 145 tote Vögel gemeldet. Da aber nicht jedes Opfer auch gefunden oder gemeldet wird, geht die Vogelschutzwarte von 3,8 Vogelopfern pro Windrad und Jahr aus. Bei den 24 800 Windrädern deutschlandweit würde sich die Gesamtzahl also auf rund 95 000 Vögel aufsummieren.


Als besonders sensibel gilt dabei der Rotmilan. Dieser Greifvogel liegt in der Brandenburger Statistik auf Platz 2 der an häufigsten getroffenen Arten – gleich hinter dem Mäusebussard, dessen Bestand in Deutschland allerdings neunmal so hoch ist. Die Vogelschutzwarte geht davon aus, dass jährlich pro Windrad im Schnitt 0,1 Rotmilane getötet werden, auf ganz Deutschland bezogen wären das 2 400 Vögel pro Jahr – auch das ist nur eine Schätzung.


Pauschale Abstände:

Um der Gefahr der Kollision vorzubeugen, gibt es viele pauschale Empfehlungen zu Tabuzonen und Abständen. Die Basis ist meist das „Helgoländer Papier“ der Landesarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten in Deutschland: Sie rät beispielsweise beim Rotmilan zu 1 000 m Abstand der Windkraftanlagen zum Brutgebiet. „Viele dieser Empfehlungen orientieren sich aber viel zu wenig an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu den Umwelt-auswirkungen“, kritisiert Günter Ratzbor vom Ingenieurbüro Schmal und Ratzbor aus Lehrte (Niedersachsen). Er beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Auswirkungen der Windkraft auf die Natur.


Pauschale Abstände zu Horsten sind auch daher wenig sinnvoll, weil in manchen Jahren nur etwa die Hälfte der im März aus dem Winterquartier zurückkehrenden Rotmilane ihre Horste vom Vorjahr aufsucht. Auch bauen die Vögel im Frühjahr neu, wenn sie im Vorjahr keinen Bruterfolg hatten. „Daher ist der Bezug auf einzelne Horste wenig sachgerecht“, merkt Karsten Schnell von der Biologischen Station Paderborn an.


Auch kann ein Abstand von 1 000 m zu gering sein, wenn der Windpark genau in der Richtung liegt, zu der ein Vogel zum Jagen fliegt. In anderen Fällen könnten bis auf einen Flugkorridor auch wenige 100 m ausreichen. Genauso wenig halten sich Vögel an diese Abstände, die sich erst nach dem Bau des Parks ansiedeln – auch beim Rotmilan kein seltenes Phänomen.


In den Erlassen tauchen zudem angeblich „windkraftsensible“ Vogelarten auf, auch wenn es bislang keine gesicherten Erkenntnisse gibt. Beispiel Schwarzstorch, der sehr häufig bei geplanten Windparks im Wald zu großen Diskussionen führt: Ratzbor, der sich seit über 30 Jahren mit dem Schwarzstorch und seinem Lebensraum beschäftigt, hält eine Kollision mit Wind-rädern bei diesem sehr geschickten Flieger für unwahrscheinlich. Die Statistik gibt ihm recht: Seit 1998 ist in Deutschland nur ein einziges Kollisionsopfer bekannt geworden. Dennoch steht die Art in der „Helgoländer Liste“ und wird von vielen Länderministerien kritiklos übernommen.


Mit den pauschalen Vorgaben wollen die Länder und andere Gremien aber die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllen. Danach ist es u. a. verboten, wilde Tiere der besonders geschützten Arten zu töten oder ihre Ruhe- und Fortpflanzungsstätten zu zerstören. „Dieses Artenschutzrecht hat erheblichen Einfluss auf die Genehmigung von Windenergieanlagen“, erläutert Ratzbor.


Viele Ursachen:

Auch wenn es oft in der Diskussion den Anschein hat: Für Störungen sorgt die Windenergie nicht allein. Wie Übersicht 1 am Beispiel des Seeadlers zeigt, sind Freileitungen eine viel häufigere Todesfalle. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Uhu (Übersicht 2), der auch in vielen Erlassen und Leitfäden pauschal als „windkraftsensibel“ dargestellt wird und bei dem deutlich mehr Tiere im Straßenverkehr (rund 25 %) als durch Windräder (0,6 %) zu Tode kommen. Ähnliches bestätigt eine Studie aus den USA: Dort kommen beispielsweise 25-mal mehr Vögel an Kohlekraftwerken zu Tode als an Windrädern.


Die im Jahr 2014 veröffentlichte Studie des NABU, des Leibnitz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung und weiteren Instituten zum Thema „Greifvögel und Windkraftanlagen“ zeigt eindeutig, dass die Bestände von Rotmilan, Wiesenweihe und Seeadler in der Nachbarschaft von Windparks nicht zurückgehen.


In einer anderen, 2012 veröffentlichten Studie haben Gutachter drei Jahre lang die Auswirkungen des Repowerings von Windenergieanlagen auf verschiedene Vogelarten am Beispiel des Vogelschutzgebietes Hellwegbörde in Nordrhein-Westfalen untersucht, darunter auch den Rotmilan. Ergebnisse:


  • Die Artenanzahl und Populationsgröße häufiger Brutvogelarten hat sich vor und nach dem Bau der Windparks nicht unterschieden.
  • Die Windräder haben die Nahrungssuche von Rot- und Schwarzmilan, Wiesen- und Rohrweihe nicht beeinflusst.
  • Beide Milanarten brüteten auch innerhalb von Windparks.


Da sich Wiesen- und Rohrweihen sowie Rotmilane überwiegend in Höhen unter 60 m aufhielten, seien moderne Windräder mit Nabenhöhen bis 200 m als günstiger anzusehen, so die Studie weiter. Zwar seien größere Rotoren grundsätzlich gefährlicher. Aber das wird kompensiert dadurch, dass die neuen Rotoren deutlich langsamer drehen. Darum sei der Austausch älterer Anlagen gegen größere, neue (Repowering) kein Nachteil für die Tiere.


Die Gutachter haben zudem drei Jahre lang 70 Windräder regelmäßig auf Schlagopfer untersucht und elf tote Vögel gefunden, davon sieben Greifvögel: 2 Rotmilane, 2 Mäusebussarde, 2 Turmfalken und einen Baumfalken.


Eine andere Untersuchung stammt aus der Region Paderborn: Im Süden und Osten des Landkreises gibt es mit 70 bis 80 Brutpaaren eine der höchsten Rotmilandichten in ganz Deutschland. Dazu kommt eine sehr hohe Dichte von Windrädern.


Die Biologische Station im Kreis Paderborn hat im Jahr 2010 eine Kartierung der Rotmilanbestände begonnen, damit die Verantwortlichen vor Ort bei einer negativen Entwicklung beim weiteren Ausbau der Windenergie darauf reagieren können.


Kein Bestandsrückgang.

Das Ergebnis fünf Jahre nach Beginn der Kontrollen: Die Population des Rotmilanbestandes ist bei gleichzeitigem Ausbau der Windenergie weitgehend gleich geblieben. Jährliche Schwankungen waren weniger auf Windräder, sondern auf die Witterung oder die Mäusepopulation zurückzuführen. Schlagopfer durch Windmühlen wurden in der Zeit nicht gefunden. „Die Ergebnisse sind allerdings nicht ohne Weiteres auf andere Regionen übertragbar, weil sich die jeweilige Landschaftsstruktur wesentlich auf die Raumnutzung des Rotmilans auswirkt“, fasst Karsten Schnell von der Biologischen Station zusammen.


Er rät potenziellen Windkraftbetreibern in anderen Regionen dazu, freiwillig und rechtzeitig ähnliche Daten zu erheben, weil sie dazu beitragen können, die Diskussion zu versachlichen. „Ich würde mir wünschen, dass diese Ergebnisse bei den Behörden mehr Beachtung finden“, sagt auch Ratzbor. Stattdessen stellen die ­Behörden immer wieder offizielle Gutachten infrage. „Da wird unnötig viel Geld verbrannt, das man lieber in sinnvolle Artenschutzmaßnahmen stecken sollte“, sagt er.


Gezielte Maßnahmen:

Und diese gibt es aufgrund der vielen Untersuchungen und werden zunehmend in Leitfäden für den Rotmilan empfohlen:


  • Die Windenergieanlagen sollten bei Beginn der Ernte oder der Bodenbearbeitung in einem Umkreis von 200 m abgeschaltet werden. Grund: Auf den abgeernteten Flächen finden die Greifvögel eher Mäuse als bei hohem Bewuchs.
  • Der Mastfußbereich sollte weder großflächig geschottert noch gemäht oder umgebrochen, sondern für Rotmilane unattraktiv gestaltet werden. Wenn Gras und Getreide hoch wachsen, weichen die Vögel auf die kurz gehaltenen Flächen um den Mastfuß aus.
  • In der Nähe des Windparks sollten keine Misthaufen lagern, weil sie auch für Rotmilane interessant sind, die dort nach Mäusen suchen.
  • Stattdessen können außerhalb des Windparks Ablenkflächen wie kurzgemähtes Grünland angelegt werden. Besonders gern nehmen Rotmilane dabei Luzerneflächen an.


Eine Abschaltung sollte aber im Interesse von Natur- und Klimaschutz wie beim Fledermausschutz sehr gezielt geschehen, fordert Stefan Lehner (Fronteris): „Pauschale Abschaltungen von Anlagen können schnell zu vier bis fünf Prozent Ertragsausfall führen und ein Projekt unwirtschaftlich machen.“ Dazu kommt, dass die finanzierenden Banken die Gefahr von unerwarteten Ertragsausfällen über Abschaltungen kritisch sehen und entsprechend höhere Risikoaufschläge fordern.


Entwickeln Windparkbetreiber und Naturschutzbehörden dagegen einen auf den Standort genau zugeschnittenen Abschaltlogarithmus zur Hauptflugzeit der Greifvögel, kann das die Verluste auf 0,5 bis 1 % Ertragsausfall senken. „Damit können Windparkbetreiber gut leben und es schützt die Arten sehr zielgerichtet“, beurteilt Lehner das – zumal der Windertrag im Sommer generell niedriger ist als im Winter.


Ein ähnliches Problem ist das Einfärben des Mastfußes, um Kollisionen von Vögeln mit dem sonst schwer zu erkennenden weißen Mast zu vermeiden. Besonders betroffen hiervon sind Singvögel wie die Grauammer oder der Neuntöter. So empfiehlt der Winderlass in Bayern beispielsweise eine braune Einfärbung bis zu einer Höhe von 15 bis 20 m. „Einige Behörden nehmen das aber so genau, dass sie generell eine Einfärbung fordern, egal, welche Arten vor Ort vorkommen“, kritisiert Lehner. Da diese Einfärbungen jeweils Einzelanfertigungen der Hersteller sind, kostet das rund 1 000 € pro Meter, also 15 000 € pro Windrad mehr.


Rotmilane weggelockt:

Dass gezielte Maßnahmen durchaus Erfolg bringen, zeigt die Erfahrung von Michael Flocke, Landwirt und Mitgeschäftsführer beim regionalen Windkraftprojektierer West-­falenwind aus Lichtenau (Nordrhein-Westfalen). Flocke ist u. a. Geschäftsführer bei einem Windpark in Sachsen-Anhalt im Landkreis Stendal, wo es auch eine hohe Rotmilandichte gibt. Dort hat er in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde in einer Entfernung von 2 km zum Windpark eine Ausgleichsfläche gepachtet, auf der er ökologisch Sommergetreide sowie Luzerne und Gras anbaut. Die Fläche wird in der Vegetationszeit zweimal wöchentlich in Streifen gemulcht.


Schon im ersten Jahr hat sich gezeigt, dass die Milane diese Fläche gezielt aufsuchen und die Bäume auch als Schlafplätze auswählen. „Die Arbeiten werden immer mit dem gleichen Schlepper durchgeführt. Inzwischen ist es so, dass die Milane, die Futter erwarten, bereits aufsteigen und über dem Feld kreisen, wenn er ankommt“, berichtet Flocke.


Für Maßnahmen wie diese ist aber eine enge Abstimmung mit den Flächenbesitzern wichtig. Das klappt vor allem dann, wenn die Landwirte an dem Windpark beteiligt sind und eine entsprechende Vergütung für die Maßnahme bekommen.


Der Windparkprojektierer WPD hat dafür einen Maßnahmenkatalog entwickelt, bei dem die Landwirte selbst wählen können, was für sie auf der Fläche infrage kommt. Die Maßnahmen reichen von Winterbedeckung und doppeltem Saatreihenabstand über das Anlegen von Brachflächen für Bodenbrüter oder Kurzgrasflächen für Rotmilane bis hin zur Anlage von Saum- und Blühstreifen für Kleinsäuger und Vögel wie Rebhühner und Fasane. Je nach Maßnahme bekommt der Landwirt dafür eine entsprechende Vergütung.


Aber anstatt sich nur auf einzelne Arten zu konzentrieren, sollten die Behörden wieder stärker die Eingriffsregel nach dem Bundesnaturschutzgesetz beachten, fordert Henrike Schröter, bei WPD zuständig für die Landschaftsplanung. Diese Regel besagt u. a., dass ein Eingriff in den Naturhaushalt an anderer Stelle kompensiert werden muss. „Wenn man dagegen den Fokus sehr stark auf den Schutz einzelner Arten wie den Rotmilan legt, bleiben Möglichkeiten zur Förderung eines breiteren Artenspektrums möglicherweise ungenutzt“, gibt sie zu Bedenken.


Ausgleich vor Ort:

Für diesen Ausgleich fordern einige Behörden pauschale Zahlungen, die mangels vorhandener Flächen nicht selten in irgendwelchen Töpfen verschwinden. Oder Umweltschutzverbände fordern Geld – wie z. B. in einem Fall im hessischen Vogelsberg, bei dem der NABU Hessen pro Windrad 100 000 € für das Projekt „Mäuse für den Milan “ forderte und nach der Zahlung eine Klage zurückzog. Die Betroffenen vor Ort sahen darin eine Erpressung, bei der die Naturschützer ihr Verbandsklagerecht missbrauchen würden. „Sinnvoll ist es, wenn die Gelder vor Ort angelegt werden, damit auch die Bevölkerung sieht, was die Windparkbetreiber als Ausgleich für Natur und Landschaftsbild gemacht haben“, meint Flocke (Westfalenwind).


Als Lösung für viele Probleme rät Günter Ratzbor dazu, einen Ansatz aus der europäischen FFH-Richtlinie zu beherzigen: Wenn eine Maßnahme wie die Windenergie zum beiläufigen Töten von Wildtieren führt, dann sollte man Untersuchungen und Maßnahmen durchführen, damit trotz des beiläufigen Tötens der Erhaltungszustand günstig bleibt. „Das wäre eine sinnvolle Lösung für den Naturschutz, anstatt mit unsinningen Gutachten und Abschaltungen viel Geld zu verbrennen!“

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