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Mit "grüner Nummer" als Zugmaschine

Lesezeit: 2 Minuten

E in ATV, ein Quad oder ein AgTV: Viele Praktiker verwenden diese Bezeichnungen für ein und dasselbe Fahrzeug. Dabei gibt es einige wichtige Unterschiede, die sich vor allem auf die Zulassung und Besteuerung der Fahrzeuge auswirken: ?EinQuad ist ein reines Spaßmobil und meist nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Wenn die Maschinen trotzdem angemeldet werden sollen, sind oft Umbauten notwendig, die bis zu 1500 E kosten. Die Motorleistung muss auf 15 kW, rund 20 PS, begrenzt werden (sonst bis über 50 PS). Die Maschinen laufen dann als vierrädriges Leichtkraftfahrzeug zur Personenbeförderung und müssen auch zur Abgasuntersuchung vorgestellt werden. ?Ein ATV (All-Terrain-Vehicle, etwa: Fahrzeug für jedes Gelände) bzw. ein AgTV (Agfür Agrar) ist als Arbeitstier gedacht. Diese Fahrzeuge bringen die Voraussetzungen mit, um auch in Deutschland als land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschine zugelassen zu werden. Entscheidend ist die richtige Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren: Die Nummer 8710 steht für Ackerschlepper, die 8720 für Geräteträger. Die Fahrzeuge müssen u.a. eine Anhängerkupplung und die Möglichkeit zum An- oder Aufbau von Arbeitsgeräten bieten. Dazu kommt eine vollständige Beleuchtungsanlage. Verkehrsrechtlich ist die Zulassung als lof-Zugmaschine meistens kein großes Problem. Schwieriger wird es bei der Besteuerung. Die Finanzämter kratzen den letzten Cent zusammen: Auch ATV, die schon seit einigen Jahren mit einer grünen Nummer fahren, können bei einer Betriebsprüfung beanstandet werden. Der Ermessensspielraum wird unterschiedlich genutzt. Die Zulassung als lof-Zugmaschine hat Vorteile: Wird die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h begrenzt, darf auch der 16-jährige Lehrling das Vierrad mit seinem Führerschein T fahren. Für 18Jährige reicht der Pkw-Führerschein der Klasse B, weil das ATV unter der Grenze von 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht bleibt. Für alle Fahrer gilt: Ein Helm rettet Leben und ist meistens auch in den Fahrzeugpapieren zwingend eingetragen. Bei der Zulassung als lof Zugmaschine begrenzen die zuständigen Stellen die Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge oft auf 59 km/h. Der TÜV möchte ATVs mit Anhänger dann doch nicht so gerne auf der Autobahn sehen. Übrigens: Als lof-Zugmaschine ist ein ATV von der Abgasuntersuchung befreit. -gh

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