Das nationale Fut-termittelrecht wird zum 1. September 2010 geändert. Dabei wird auch eine neue Formel zur Schätzung der Umsetzbaren Energie (ME) in Mischfuttermitteln für Schweine eingeführt. Durch die neue Berechnung wird der rechnerische Energiegehalt der Mischfutter um 0,10 bis 0,25 MJ ME sinken. Und das, obwohl sich inhaltlich am Futter nichts verändert hat! Die Änderung wurde nötig, weil Wissenschaftler neue Erkenntnisse zur Energielieferung und Verdaulichkeit der Komponenten gewonnen haben. So wurde die Energielieferung von Getreide bisher zu hoch eingestuft. Viele Rohfaserträger hingegen erfahren aufgrund besserer Verdaulichkeiten eine energetische Aufwertung.Keinesfalls sollten Sie sich jetzt vom niedrigeren Energiegehalt auf dem Sackanhänger ihres Futters verunsichern lassen. Wenn das Futter bisher funktioniert hat, besteht kein Handlungsbedarf! Experten sind zudem der Meinung, dass die Proteinzusammensetzung des Futters entscheidender ist als der Energiegehalt. Mit der Änderung der Verordnung sind die Mischfutterwerke künf-tig auch nicht mehr ver-pflichtet, die Einzelfutterkomponenten im Mischfutter prozentual anzu-geben. Sie müssen die Futterbestandteile lediglich in absteigender Reihenfolge deklarieren. Freiwillige Angaben und Nachfragen durch den Landwirt sind jedoch nach wie vor möglich.
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