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Punkteinträge: Die größte Gefahr!

Lesezeit: 5 Minuten

Über 50 % der Mitteleinträge in Gewässer stammen aus Punktquellen. Wer mit Pflanzenschutzmitteln richtig umgeht, kann sie vermeiden. Helfen Sie mit, diese Gefahr zu senken!


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Jeder Landwirt will beim Pflanzenschutz den optimalen Termin treffen. Denn Einsätze bei ungünstiger Witterung können die Wirkung der Maßnahme schmälern. Vor allem bei zunehmenden Resistenzen zählt jedes Prozent Wirkungsgrad.


Beim Befüllen oder Reinigen der Feldspritze können in der Hektik dann schon mal einige Tropfen eines Mittels daneben gehen. Mit dem nächsten Regenschauer gelangen diese dann in den Gully. Nicht so schlimm? Von wegen!


Vom Hofabfluss nimmt der Mittelrest über die Kanalisation den direkten Weg ins Gewässer. Um den Trinkwassergrenzwert von 0,1 µg/l (dies entspricht 1 g in 10 Mio. Liter Wasser) zu überschreiten, kann diese geringe Menge bereits ausreichen. Dazu ein Beispiel: Gelangt 1 g Wirkstoff in einen 1 m breiten und 30 cm tiefen Graben, dann wäre zu seiner Verdünnung auf den Grenzwert von 0,1 µg/l eine Fließstrecke von mehr als 33 km (!) notwendig. Unverdünnte Mittel sind somit ein erhebliches Risiko für Gewässer.


Welche Eintragswege?

Generell können Pflanzenschutzmittel auf verschiedenen Wegen in Grund- oder Oberflächengewässer gelangen. Die wichtigsten Eintrittspfade sind in Übersicht 1 dargestellt. Zu unterscheiden sind hierbei punktuelle und diffuse Quellen. Diffuse Einträge wie Oberflächenabfluss von Wirkstoffen (Runoff), Abdrift, Drainage und Versickerung lassen sich aufgrund des Witterungseinflusses (Wind, Starkregen) lediglich minimieren. Wie Sie die Gefahr von Runoff oder Abdrift senken können, lesen Sie in den Beiträgen ab Seite 10 bzw. 13.


Die meisten Mittel gelangen über sogenannte Punktquellen in Gewässer. Im Vergleich zu den diffusen Einträgen, lassen sich diese jedoch fast vollständig vermeiden. Die Gefahr steckt potenziell in jedem Arbeitsschritt, der mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat. Nach absteigendem Risiko sind es:


  • das Reinigen der Feldspritze,
  • das Befüllen des Tanks,
  • der Umgang mit Spritzbrüheresten,
  • die Spritzmaßnahme,
  • das Lagern und Entsorgen von Brühe- und Verpackungsresten sowie
  • der Transport von Mitteln.


Bei diesen Schritten im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sollten Sie sehr sorgfältig vorgehen. Denn: Ohne Punktquellen würden weit mehr als 50 % der Mitteleinträge in Grund- und Oberflächengewässer wegfallen. Messungen in fünf landwirtschaftlich genutzten, unterschiedlich großen Wassereinzugsgebieten zeigen, dass 65 bis sogar 95 % der Einträge aus diesen Punktquellen stammen (siehe Übersicht 2).


Reinigungsplatz Acker:

Um die wichtigste Punktquelle „Reinigung der Feldspritze“ zu beseitigen, reicht es bereits aus, diese vom Hof auf den Acker zu verlegen. Die Maßnahme ist einfach und kostet kein Geld. Wie stark der Effekt ist, zeigt Übersicht 3.


So ergaben Messungen an 5 Auslässen von Kläranlagen, dass sich die Mitteleinträge nach Umstellung der Reinigung vom Hof auf das Feld um 61 bis 82 % absenken ließen. Der Grund: Vor allem in tiefgründigen Böden mit ausreichenden Humusgehalten bauen Mikroorganismen die im Reinigungswasser enthaltenen Wirkstoffe ab. Diese Kleinstlebewesen sorgen für eine „Zerkleinerung“ und/oder Umbau des Wirkstoffs. Dadurch kommt es zur Deaktivierung. In der Regel laufen mehrere Schritte hintereinander ab. Nach vollständigem Abbau bleiben Kohlendioxid, Wasser und eventuell Ammoniak und Phosphat übrig. Im Wasser dauert der Wirkstoff-Abbau dagegen länger. Dort regt der UV-Anteil des Sonnenlichts den Abbau an.


Führen Sie daher die Innen- und Außenreinigung Ihrer Feldspritze grundsätzlich auf dem zuletzt behandelten Acker durch. Vorteilhaft ist dabei auch, dass das Mittel in der Kultur verbleibt, für das es zugelassen ist. Wer für die Außenreinigung keinen Hochdruckreiniger an der Spritze zur Verfügung hat, kann auf einer unbefestigen Fläche am Hof (Acker, Wiese) reinigen. Messungen haben ergeben, dass die äußeren Anhaftungen bei Feldspritzen bei 0,1 bis 5 g Wirkstoff liegen können (abhängig von Düse, Witterung usw.). Wenn man seine Feldspritze durchschnittlich sieben bis zehn Mal pro Saison reinigt, kommt dabei einiges an Resten zusammen.


Wie Sie neben der Reinigung weitere Punkteinträge beim Spritzvorgang vermeiden können, und welche neuen Techniken ihnen dabei helfen können, haben wir in den Folgebeiträgen ab Seite 22 für Sie zusammengestellt.


Ist das Lager ok?

Punkteinträge können aber auch im betriebseigenen Pflanzenschutzmittel-Lager auftreten. Im täglichen Umgang kann es schnell zum Verschütten von Mitteln kommen, die dann über Abläufe im Raum in Gewässer gelangen.


Lagern Sie die Pflanzenschutzmittel generell nur kurzzeitig. Das gilt auch für leere und gereinigte Verpackungen sowie kleine Mengen aufgefangener Produktreste. Je nach Menge der gelagerten Mittel gelten zahlreiche rechtliche Bestimmungen. Allgemeine Anforderungen an ein Pflanzenschutzmittel-Lager sind Folgende (siehe Übersicht 4):


  • Das Lager muss aus feuerfesten Materialien bestehen und abschließbar sein.
  • Der Raum sollte kühl, belüftet, trocken und frostfrei sein.
  • Kennzeichnen Sie das Lager mit der Aufschrift „Pflanzenschutzmittel – Unbefugten ist der Zutritt verboten“. Aufkleber sind beim Handel erhältlich.
  • Schutzhandschuhe, Brille etc. sollten sich in der Nähe befinden.
  • Bewahren Sie Pflanzenschutz-Mittel nur in Originalverpackungen auf. Giftige und sehr giftige Mittel darf man nicht mit brennbaren Präparaten zusammen lagern.
  • Verschließen Sie angebrochene und beschädigte Verpackungen.
  • Führen Sie eine Bestandsliste und lagern Sie feste Präparate im Regal über den flüssigen Mitteln.
  • Keine Lagerung zusammen mit Futter- oder Arzneimitteln.
  • Vorgeschrieben ist eine Auffangwanne. Diese sollte 10 % der Lagermenge, mindestens aber das größte Gebinde auffangen können.


Tipp: Lagern Sie nur die unbedingt notwendigen Mengen im Betrieb. Wer noch keine Lagermöglichkeit hat, kann auf einen sogenannten Umweltschrank zurückgreifen. Achten Sie beim Kauf auf das „Ü-Zeichen“ (wird vom TÜV vergeben). Dieses zeigt an, dass die Auffangwanne entsprechend dicht ist. Die Auffangkapazität sollte bei über 10 % der Lagermenge liegen. Sonderfall: In Wasserschutzgebieten muss man die vollständige Lagermenge auffangen können. Die Kosten für einen Umweltschrank (Übersicht 4) liegen bei rund 500 €.


Für größere Mengen eignen sich gemauerte Räume oder Containersysteme (auf das Ü-Zeichen achten). Wer diese Varianten favorisiert, sollte vor dem Bau die Wasserbehörde und das Bauamt kontaktieren, um Problemen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Bei CC-Kontrollen wird übrigens auch das Pflanzenschutzmittel-Lager überprüft. Matthias Bröker

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