Ab dem 1. Januar 2012 gelten bei QS geänderte Vorgaben für das Salmonellen-Monitoring. Mastbetriebe, die in die Kategorie III (hohes Salmonellenrisiko) eingestuft wurden, können ab Januar außerplanmäßig eine Neukategorisierung vornehmen lassen. Nach erfolgreicher Sanierung und der Untersuchung der vorgeschriebenen 60 Blut- bzw. Fleischsaftproben müssen diese Mäster nicht mehr bis zur nächsten Quartalskategorisierung warten, sondern können ihren Bestand einmalig ad hoc kategorisieren lassen. Dabei werden die alten Befunde ausnahmsweise außer Acht gelassen. Die Durchführung der Maßnahmen muss vom betreuenden Tierarzt in einem neuen Formblatt bestätigt werden.
${intro}