Werden Rinder oder andere Nutztiere durch eine Treibjagd aufgescheucht und brechen aus der Weide aus, haftet der Jagdpächter für die Folgen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor (Az: 14 U 80/13). Ein nicht angeleinter Hund hatte weidende Rinder in Panik versetzt, sodass sie ausbrachen. Beim Einfangen der Tiere erlitt der Landwirt einen komplizierten Bruch an der Hand. Dafür stehe ihm Schadenersatz zu, so die Richter. Ein Mitverschulden, weil er sich beim Einfangen der Rinder unnötig selbst gefährdet habe, treffe den Landwirt dabei nicht. Vielmehr sei er sogar verpflichtet, die Tiere einzufangen, um den Straßenverkehr nicht zu gefährden. Im Übrigen, so das OLG, seien Jäger vor einer Treibjagd verpflichtet, die Landwirte zu informieren, damit diese die Tiere entsprechend sicher im Stall unterbringen können. Andernfalls müssten die Jäger die Weiden mit großem Abstand umlaufen und die Jagdhunde anleinen.
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