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Vorsicht beim Landschaftspflegebonus

Lesezeit: 2 Minuten

Wer den Landschaftspflege-Bonus für seine Biogasanlage in Anspruch nimmt, sollte die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes streng einhalten. Ansonsten muss der Betreiber damit rechnen, dass er die bislang erhaltenen Zahlungen zurückzahlen muss.


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Denn die Kritik an der zusätzlichen Vergütung nimmt derzeit rasant zu. Unter anderem haben der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) oder der Naturschutzbund NABU auf Missbrauch im Umgang mit dem Bonus hingewiesen.


Eine aktuelle Umfrage des DVL unter Umweltgutachtern hat offensichtlich ergeben, dass nur in einem Drittel der Biogasanlagen tatsächlich Material von Naturschutzflächen eingesetzt werde. Stattdessen würden sogar Ackerkulturen wie Silomais und Getreidesilage als Landschaftspflege-Material anerkannt.


Die Clearingstelle für Rechtsfragen zum EEG hatte sich bereits vor einem Monat zu dem Thema geäußert. Demnach können Betreiber von Biogasanlagen grundsätzlich auch für Mais von Flächen in Kulturlandschafts- bzw. Agrarumweltprogrammen den Landschaftspflege-Bonus in Anspruch nehmen. Die Energiepflanzen müssen allerdings von Flächen stammen, die zur Erhaltung und Verbesserung eines bestimmten Zustands der Natur und Landschaft dienen.


Experten warnen daher: Womöglich könnte die Bundesregierung mit der nächsten EEG-Novelle die Vorschriften für den Landschaftspflege-Bonus verschärfen, um Missbrauch einzuschränken. Sie sollten die Vorschriften daher exakt einhalten.

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