Die Förderung von Biokraftstoffen in Deutschland wird ab Anfang 2015 neu geregelt. Seit 2007 sind Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, verpflichtet, einen bestimmten Mindestanteil (Quote) in Form von Biokraftstoffen beizumischen. Jetzt hat die Bundesregierung eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. In den Jahren 2015 bis 2017 muss die Mineralölwirtschaft jährlich nachweisen, dass sie mit Biokraftstoffen 3,5 Prozent Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem Vorjahr eingespart hat. Hierbei sollen alle Emissionen von der Produktion über die Verarbeitung bis zur Herstellung berücksichtigt werden.
Der Bundesrat kritisiert, dass Kraftstoffe wie Wasserstoff oder Power-To-Gas, die mit Strom aus erneuerbaren Energien produziert würden, nicht angerechnet werden können. Die Bundesregierung entgegnete, dass die EU-Kommission derzeit an Vorschriften zur Anrechnung dieser Kraftstoffe auf die Treibhausgasquote arbeite. Über eine Verordnung könnte die Anrechnung anschließend zeitnah umgesetzt werden.