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Aufpassen in FFH-Gebieten

Lesezeit: 1 Minuten

Landwirte mit Flächen in Natura 2000-Gebieten (FFH und Vogelschutz) müssen mit neuen Ausweisungen von Schutzgebieten und Bewirtschaftungsplänen rechnen. Denn in vielen Gebieten fehlt derzeit noch die „hoheitliche Sicherung“, weshalb die EU mit einem Vertragsverletzungsverfahren und hohen Strafzahlungen droht. Ob per Landschafts- oder Naturschutzgebiet gesichert wird und welche Managementpläne greifen, entscheiden die Kreise. Deshalb sollten betroffene Landwirte in Kontakt mit der zuständigen Naturschutzbehörde bleiben. Mehr dazu lesen Sie in top agrar 7/2017, Seite 36.

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