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Einheitswerte ade?

Lesezeit: 1 Minuten

Fast wöchentlich gibt es neue Vorschläge für die vom Bundesfinanzhof angemahnte Grundsteuerreform. Einige Bundesländer wollen künftig nur noch bebaute Flächen heranziehen, andere dagegen die Verkehrswerte zugrunde legen. Beide Modelle würden nach ersten Berechnungen die Grundsteuer-Belastung der Landwirtschaft (bisher ca. 355 Mio. €) z. T. drastisch erhöhen und das Ende der landwirtschaftlichen Einheitsbewertung bedeuten.


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Prof. Enno Bahrs von der Uni Hohenheim plädiert dagegen für eine vereinfachte Ertragsbewertung auf Basis des kapitalisierten Reingewinns (wie bei der Erbschaftsteuer). Mithilfe maßgeblicher Kennzahlen wie Messzahl, Ackerflächenanteil oder Viehintensität könne jeder Betrieb in einen vereinfachten Schätzrahmen eingeordnet und bewertet werden.


Der Deutsche Bauernverband warnt vor untragbaren Mehrbelastungen der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Höhe der Grundsteuer dürfe sich auch künftig nur an der nachhaltigen Ertragsfähigkeit der Betriebe orientieren und nicht an Veräußerungswerten oder anderen ungeeigneten Maßstäben. Eine schnelle Umsetzung der Reform ist angesichts der komplexen Materie kaum zu erwarten.

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