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Umschuldung: Wann, wie, für wen?

Lesezeit: 2 Minuten

Die Möglichkeit, bestehende Kredite umzuschulden, sieht die Rentenbank nur für Junglandwirte vor, die einen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen haben. Umgeschuldet werden können jedoch nur Altschulden, die der Betriebsleiter von seinem Vorgänger übernommen hat bzw. die im Zusammenhang mit der Hofübernahme entstanden sind. Dazu gehören z. B. Kontokorrentschulden auf dem laufenden Konto, aufgelaufene Verbindlichkeiten bei Genossenschaft oder Landhändler, aber auch mittel- und langfristige Darlehen für Stall- oder Hausbau oder den Kauf einer Maschine. Begünstigt sind auch Kredite, die im Zusammenhang mit der Hofübernahme zur Abfindung weichender Erben übernommen wurden. Hat der Betrieb bisher bereits mit Rentenbank-Darlehen gearbeitet, können diese nicht umgeschuldet werden. Früher durfte die Hofübernahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Diese Frist gibt es nicht mehr. Entscheidend ist jetzt, dass es sich bei der Umschuldung in ein Rentenbank-Darlehen um die erste Umschuldung der bei Hofübergabe übernommenen Verbindlichkeiten handelt. Kein Problem ist es, wenn der Junglandwirt gleichzeitig Investitionen plant, die er mit Rentenbank-Mitteln finanzieren möchte. Er kann die Neuinvestition ohne Weiteres mit der Umfinanzierung übernommener Altschulden kombinieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob er diese in einem einzigen Darlehen zusammenfasst oder die Summe auf mehrere Kredite aufsplittet. Die Höchstsumme liegt allerdings bei insgesamt 1 Mio. E pro Jahr. Die Abwicklung der Rentenbank- Darlehen läuft über die Hausbanken. Diese nehmen die Anträge entgegen und regeln auch die Frage der Sicherheiten. Wichtig ist: Die Hausbanken bieten Umschuldungen mit Darlehen der Rentenbank nicht immer von sich aus an. Deshalb sollten interessierte junge Betriebsleiter gezielt danach fragen. Abschließend noch zwei Hinweise: Die Umschuldung mit Rentenbank- Krediten ist in erster Linie für Junglandwirte gedacht, die den Betrieb als Eigentümer übernommen haben. In bestimmten Fällen können jedoch auch Pächter, die bereits unwiderruflich als Hoferbe feststehen und die Verbindlichkeiten des Hofübergebers übernommen haben, diese Darlehen zur Umfinanzierung in Anspruch nehmen. Die besonders günstigen Kreditkonditionen sind an das Junglandwirte-Programm gebunden. Davon können nur die Landwirte profitieren, die bei Antragsstellung höchstens 40 Jahre alt sind. Ältere Landwirte können die bei Hofübergabe übernommenen Altschulden jedoch mit den Landwirte-Krediten der Rentenbank umschulden. Die Zinsen dafür liegen allerdings um 0,2 % höher als für die Junglandwirte-Kredite.

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