Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Biosicherheitsleitlinien zur Vogelgrippe auf Betriebsebene ausrichten

Die Biosicherheitsleitlinien gegen eine Einschleppung der Vogelgrippe sollten stärker auf die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe zugeschnitten sein. Das empfiehlt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Lesezeit: 2 Minuten

Die Biosicherheitsleitlinien gegen eine Einschleppung der Vogelgrippe sollten stärker auf die Bedürfnisse der einzelnen Betriebe zugeschnitten sein. Das empfiehlt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Sie betonte zudem, dass die strikte Durchsetzung umfassender Maßnahmen zur Biosicherheit der effektivste Weg sei, um eine Einschleppung des aviären Influenzavirus vom Subtyp H5N8 in Geflügelbetriebe zu verhindern. Ihre Sachverständigen hätten hierzu eine Reihe von Biosicherheitsmaßnahmen bewertet, die auf den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden könnten, teilte die EFSA mit. Diese Maßnahmen umfassten die Vermeidung von Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel, die Innenhaltung von Vögeln sowie die getrennte Unterbringung von Gänsen und Enten von sonstigem Geflügel.


Für 2017 kündigte die Behörde die Vorlage eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Vogelgrippe an. Darin solle das Risiko durch andere in die Europäische Union eingeschleppte aviäre Influenzaviren bewertet, Biosicherheitsmaßnahmen speziell für Puten und Enten analysiert, sowie die Mechanismen untersucht werden, die für die Mutation niedrig pathogener aviärer Influenzaviren in hoch pathogene aviäre Influenzaviren verantwortlich seien.


Die Europäische Kommission hatte die EFSA ersucht, eine wissenschaftliche Beratung zur Wirksamkeit der derzeit bestehenden Schutzvorschriften zu leisten, mit denen eine weitere Ausbreitung des H5N8-Virus verhindert werden soll.


In der Stellungnahme empfiehlt die EFSA den zuständigen Behörden außerdem, bei einem festgestellten Befall von Wildvögeln die Überwachung von Geflügel auf ein Gebiet auszuweiten, das sich am Lebensraum und an der Flugweite der befallenen Vögel orientiere. Darüber hinaus sollten die Behörden das Bewusstsein der Landwirte in den betroffenen Gebieten für die Wichtigkeit der Biosicherheitsmaßnahmen schärfen. Die Meldung toter Vögel sei der effektivste Weg zur Erkennung des Virus bei Wildvögeln und Geflügel. Die Untersuchung von Proben wildlebender Vogelarten, für die zuvor kein Virusbefall nachgewiesen worden sei, sowie aus Gebieten, aus denen noch keine Meldung über den Virus vorliege, sei auch nützlich, um die geografische Ausbreitung des Virus bei Wildvögeln zu erkennen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.