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Bundesflächen sollten nur an Bauern abgegeben werden!

„Momentan sehen wir, dass immer mehr Agrarfläche an nicht-landwirtschaftliche und überregionale Investoren verkauft wird. Dies kann so nicht weitergehen, da wir diese Flächen zum Beispiel für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder den Hochwasserschutz, also das Gemeinwohl, benötigen.

Lesezeit: 3 Minuten

„Momentan sehen wir, dass immer mehr Agrarfläche an nicht-landwirtschaftliche und überregionale Investoren verkauft wird. Dies kann so nicht weitergehen, da wir diese Flächen zum Beispiel für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder den Hochwasserschutz, also das Gemeinwohl, benötigen.“ Das haben die Finanz- und Landwirtschaftsminister der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt in einem Brief an Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble geschrieben.


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Sie befürchten, dass Deutschland andernfalls enorme Probleme und Lasten drohen. Hier sei der Bund in der Pflicht. „Derzeit droht der Bundesrepublik ein EU-Vertragsverletzungsverfahren mit möglichen Sanktionen in mehrstelliger Millionenhöhe, wenn der Zustand der Gewässer nicht deutlich verbessert wird“, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus.


Die Übernahme der Bundesflächen und die damit erfolgende Hoheit über die Bewirtschaftung könnte seiner Meinung nach ein wichtiges Teilstück zur Umsetzung der WRRL sein. Bisher will der Bund diese Flächen aber nur zu einem viel zu hohen Preis veräußern. „Wir müssen hier gesamtgesellschaftlich denken und handeln und hier muss der Bund endlich seiner Pflicht nachkommen. Die Umsetzung der WRRL gehört zweifelsfrei wie die Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms zu den am Gemeinwohl orientierten Aufgaben. Dies haben wir dem Bundesminister deutlich gemacht und ihn aufgefordert, seine Position bei der Preisgestaltung nochmal zu überdenken“, hob Backhaus hervor.


Auch für den Landwirtschaftsbereich seien die Bodenflächen von entscheidender Bedeutung. Nach dem Abschluss des berechtigten Flächenerwerbs durch wirtschaftende Landwirte besitzt der Bund und damit die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) noch ca. 60.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in MV. Die Praxis der BVVG, die Grundstücke zum Höchstpreis auszuschreiben, hat allerdings, begleitet durch die Flucht klassischer Kapitalanleger in den Boden infolge der Finanzkrise, die Bodenpreise zwischenzeitlich extrem in die Höhe getrieben. So sind die Bodenwerte um das 4-fache auf rund 20.000 Euro je Hektar gestiegen.


„Gerade die Landwirte, die für Wertschöpfung und Beschäftigung im ländlichen Raum stehen, die also in der Vergangenheit zuerst in die Veredlung und Arbeitsplätze statt in Bodenkäufe investiert haben, konnten dem massiven Preisanstieg nicht mehr folgen. Die Bodenpreise können seither nicht mehr aus der landwirtschaftlichen Produktion erwirtschaftet werden. Daher habe ich zuletzt bei den Koalitionsverhandlungen im Bund erreicht, dass die Privatisierungsgrundsätze des Bundes überdacht werden müssen. Wir haben nun erste Erfolge nach jahrelangen Verhandlungen zu verzeichnen“, erklärte der Minister.


So habe sich der Bund bewegen lassen, die Privatisierungsgrundsätze beim Flächenverkauf zu ändern. Der Privatisierungszeitraum wird nun statt bis 2025 bis 2030 ausgedehnt, damit der Zeitdruck für den Verkauf reduziert wird. Außerdem wird die maximale Losgröße der nicht einen Direkterwerb unterliegenden Flächen von 25 ha auf 15 ha reduziert, dies mindert die Attraktivität für Großinvestoren. Auch wurde erreicht, einen Anteil von 30 % dieser Flächen beschränkt für arbeitskraftintensive Landwirtschaftsbetriebe auszuschreiben. Die BVVG ist bereits vom Bundesfinanzministerium angewiesen, diese anzuwenden.


„Außerdem konnten wir die Seen und Gewässer vom Bund übernehmen, um einen freien Zugang an unsere Seen zu sichern. Dies, wie auch die Übertragung von Bundesflächen in das Nationale Naturerbe, waren ein wichtiger Teilerfolg und hat gezeigt, dass der Bund sich auch bewegen kann“, sagte der Minister.

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