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Bundesrat für stärkere Überwachung im Legehennenbereich

Mit einem Bündel von Einzelmaßnahmen will der Bundesrat nach den Lebensmittelskandalen der vergangenen Wochen, bei denen unter anderem Legehennenbetriebe mit einer Überbelegung von Ställen und Freilandflächen die Käufer von Bio- und Freilandeiern getäuscht hatten, die Verbraucher besser schützen.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit einem Bündel von Einzelmaßnahmen will der Bundesrat nach den Lebensmittelskandalen der vergangenen Wochen, bei denen unter anderem Legehennenbetriebe mit einer Überbelegung von Ställen und Freilandflächen die Käufer von Bio- und Freilandeiern getäuscht hatten, die Verbraucher besser schützen.


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Die Länderkammer verabschiedete auf ihrer Sitzung am vergangenen Freitag in Berlin eine auf Initiative von Niedersachsen verfasste Entschließung, mit der die Überwachung in den Bereichen Marktordnung, Tierschutz und ökologischer Landbau verbessert werden soll. Auch der Schutz der Verbraucher vor Täuschung und die staatlichen Instrumente zur Aufklärung solcher Vorfälle müssen nach Ansicht der Länder vorangebracht werden.


Im Einzelnen forderte der Bundesrat, das Legehennenbetriebsregistergesetz oder eine andere geeignete Rechtsnorm dahingehend zu ändern, dass auch der Bereich der Junghennenaufzucht in die Marktüberwachungskette integriert werden kann. Dies sei notwendig, damit die gesamte Erzeugungskette vom Brutei bis zur Legehenne überwacht werden könne.


Ferner sollten auf Bundes- bzw. EU-Ebene konkrete spezialrechtliche Mindestanforderungen an die Haltung von Junghennen etabliert werden. Zudem sollte für einen Legehennenstall nur ein Erzeugercode vergeben werden, da die derzeitige Rechtslage keine effiziente Überwachung ermögliche, heißt es in der Entschließung. Von der zuständigen Behörde müssten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften neben den Erzeugercodes auch die dazugehörigen Produktionsstätten im Internet veröffentlicht werden. Das erhöhe die Transparenz gegenüber den Verbrauchern.


Verstöße von Bio-Kontrollstellen direkt ahnden


Die Länderkammer sprach sich außerdem dafür aus, im Rahmen der aktuellen Änderung des Arzneimittelrechts zu prüfen, ob neben Tieren, die der Fleischgewinnung dienten, auch Jungtiere zur Eiererzeugung in das Antibiotika-Minimierungskonzept einzubeziehen seien.


Darüber hinaus sollte das Ökolandbaugesetz dahingehend geändert werden, dass die Kontrollstellen bei Verfehlungen von dem jeweiligen Land sanktioniert werden könnten, in dem sie tätig seien. Damit solle die Möglichkeit geschaffen werden, schneller auf Verfehlungen von Bio-Kontrollstellen zu reagieren und Verstöße dieser Kontrollstellen direkt zu ahnden.


An die Bundesregierung richtete die Länderkammer den Appell, bei der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass in Zukunft in einem Betrieb eine gleichzeitige Bewirtschaftung nach den Vorgaben des konventionellen und ökologischen Landbaus nicht mehr möglich sei. Eine klare Trennung zwischen den unterschiedlichen Produktionsformen müsse gewährleistet sein, um der Verbrauchertäuschung vorzubeugen. (AgE)

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