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BVVG-Verfahren nicht zu beanstanden

Vom Experten bestätigt: Das derzeitige Vorgehen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) bei der Verkehrswertermittlung ist korrekt. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Manfred Köhne von der Uni Göttingen.

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Vom Experten bestätigt: Das derzeitige Vorgehen der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) bei der Verkehrswertermittlung ist korrekt. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Manfred Köhne von der Uni Göttingen. Die Orientierung an Ausschreibungsergebnissen der BVVG sei ein geeignetes Verfahren zur Preisfindung bei Direktverkäufen, so der Agrarökonom. Die Einbeziehung von Preisen aus sogenannten Drittverkäufen, also zwischen anderen Marktteilnehmern, ist laut Köhne nur dann zulässig, wenn diese Preise aus offenen Angebotsverfahren resultieren. Dazu zählen in erster Linie Ausschreibungen. "Soweit Vergleichspreise von Drittverkäufen aus offenen Angebotsverfahren resultieren und bei den gehandelten Objekten eine hinreichende Vergleichbarkeit besonders hinsichtlich der Größe mit Verkäufen der BVVG besteht, können die Preise gleichgewichtig mit denen der BVVG in das Vergleichswertverfahren einfließen", heißt es in der Stellungnahme. Der Betriebswirtschaftler schlägt allerdings vor, auch nachrangige Preisgebote bei BVVG-Ausschreibungen in die Wertfindung für die Direktverkäufe einzubeziehen.

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