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DBV: "Pflanzenschutzmittel nutzen und dabei Risiken minimieren!"

Das zentrale Ziel des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz, beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dessen Risiken weiter zu reduzieren, findet die Unterstützung der Landwirtschaft. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Bundesregierung.

Lesezeit: 2 Minuten

Das zentrale Ziel des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz, beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dessen Risiken weiter zu reduzieren, findet die Unterstützung der Landwirtschaft. Dies erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV)anlässlich der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Bundesregierung. Das Ziel deckt sich mit den jahrzehntelangen, erfolgreichen Anstrengungen der Landwirte, hochwertige Lebensmittel zu erzeugen, Verluste an Nahrungsmitteln zu minimieren und hierbei die Risiken des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln für Anwender, Verbraucher und Umwelt zu reduzieren, stellte der DBV fest.


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Erheblichen Handlungsbedarf sieht der DBV zukünftig noch bei dem Global-Ziel des Aktionsplans, den Informationsstand der Öffentlichkeit nicht nur über Risiken sondern auch über den Nutzen des Pflanzenschutzes zu verbessern. Pflanzen müssen vor Schädlingen und Krankheiten geschützt werden, um für den Verbraucher die gewohnte Qualität der Lebensmittel zu erhalten. Der DBV weist darauf hin, dass zukünftig auch stärker das bereits erreichte hohe Niveau bei der Risikoreduzierung für Anwender, Verbraucher und Umwelt kommuniziert werden muss. Pflanzenschutzmittel brauchen eine sachliche Risikokommunikation und keine Panikmache wie zum Beispiel bei Arzneimitteln, betonte der DBV. 

Der DBV fordert im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans die gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen gleichermaßen zu berücksichtigen.


Einseitig auf Umweltaspekte ausgerichtete Maßnahmen ohne Beachtung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen würden dem Ziel der Nachhaltigkeit nicht gerecht, kritisierte der DBV. Letztlich forderte der DBV, dass im Rahmen der Umsetzung der Charakter eines Aktionsplanes nicht verlassen werden dürfe. Das EU-Recht fordere einen Aktionsplan, der als Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen und gemeinsam mit den gesellschaftlichen Gruppen erarbeitet und umgesetzt werden soll. Es konterkariere die Bereitschaft und das Engagement der Landwirte bei der Umsetzung des ambitionierten Aktionsplans, wenn hiermit ein zweites Ordnungsrecht geschaffen würde. Dies betrifft beispielsweise Regelungen für Gewässerrandstreifen. br

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