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Dioxin-Prozess um Dammer Futterlieferant abgebrochen

Nach insgesamt 21 Verhandlungstagen ist der Dioxin-Prozess gegen die ehemaligen Geschäftsführer der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft Damme, Karl Tepe und Dr. Bernhard Brak, am zuständigen Amtsgericht in Vechta geplatzt. Auslöser war ein unbedachter Satz der Richterin Anette Klausing.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach insgesamt 21 Verhandlungstagen ist der Dioxin-Prozess gegen die ehemaligen Geschäftsführer der Landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaft Damme, Karl Tepe und Dr. Bernhard Brak, am zuständigen Amtsgericht in Vechta geplatzt. Auslöser war ein unbedachter Satz der Richterin Anette Klausing.


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Sie hatte zum Ende des vergangenen Prozesstags in Richtung der Angeklagten gesagt: "Sie gehen doch sowieso in Berufung." Das legte der Verteidiger der beiden Ex-Manager, Axel Dohmann aus Kassel, als Befangenheit aus: Das Urteil der Richterin stehe bereits fest, sie könne den Fall nicht mehr unvoreingenommen bewerten. Die Verteidiger haben es damit nach insgesamt 16. Befangenheitsanträgen, einer Strafanzeige gegen die Oberstaatsanwältin, einer Beschwerde wegen Formfehlern und dem Vorwurf mangelnder Rechts- und Aktenkenntnis geschafft, den Prozess zu stoppen.


Das Verfahren war das erste in Deutschland, das sich mit dem Skandal um Dioxin in Futtermitteln befasste. Tepe und Brak wird vorgeworfen, verseuchtes Futter ausgeliefert und als unbedenklich ausgewiesen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt sollen sie aber bereits gewusst haben, dass die Fette des Lieferanten Harles und Jentzsch aus Schleswig-Holstein mit Dioxin belastet waren. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.


Geschädigte Bauern könnten auf Schaden sitzen bleiben


Anwalt Dohmann ist nun zuversichtlich, dass es zu keinem neuen Prozess kommt. „Ich trinke gerade mit meinen Kollegen Champagner“, soll er laut dpa am Telefon gesagt haben. Die Angeklagten hätten bereits ein langes, mühevolles Verfahren erlitten, das wäre möglicherweise ein Grund dafür, einen weiteren Prozess wegen geringer Schuld einzustellen. Dohmann will nun einenen Antrag stellen, das Verfahren wegen eines so genanntes Verfahrenhindernisses einzustellen. Dies ähnelt einem Freispruch und hätte die Folge, dass auch zivilrechtliche Ansprüche an die Angeklagten wegfallen.

 

Nach NDR-Informationen ist die Leiterin des Amtsgerichts, Mechthild Beckermann, aber offenbar entschlossen, das Verfahren neu aufzurollen. Eine andere Richterin solle sich in die umfangreichen Unterlagen einlesen und dann könnte es nach mehreren Wochen oder Monaten wieder "von vorne losgehen", wie Beckermann sagte.

 

Aus Sicht des Verteidigers hat die Staatsanwaltschaft die Richterin in die Bredouille gebracht. „So ein Verfahren klagt man nicht bei einem Amtsgericht an. Das kann kein Amtsrichter wegen der Dezernatsbelastung leisten.“ Die Gerichtssprecherin hielt dem entgegen, das Amtsgericht sei wegen des möglichen Strafrahmens bei der Anklage zuständig. In dem Verfahren war es immer wieder zu lautstarken Auseinandersetzungen der Verteidiger mit der Richterin und der Staatsanwältin gekommen.


Bereits letzte Woche wurde das Verfahren gegen den Hauptverursacher des Dioxin-Skandals, die Firma Harles & Jentzsch eingestellt: Kein Prozess im Dioxinfall Harles & Jentzsch (23.1.2014)


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