Das EU-Biosiegel wird verpflichtend: Künftig müssen alle vorverpackten Ökoerzeugnisse, die in der Gemeinschaft hergestellt wurden, das stilisierte Sternenblatt auf grünem oder grauem Grund tragen. Zum 1. Juli ging die zweijährige Übergangsfrist zu Ende, während der die Kennzeichnung freiwillig war.
Wie die Europäische Kommission am vergangenen Donnerstag mitteilte, bleibt die Verwendung des Logos für unverpackte und aus Drittstaaten importierte Bioerzeugnisse fakultativ. Das sechseckige deutsche Biosiegel darf ebenso wie andere private, regionale oder nationale Gütesiegel weiterhin neben dem EU-Logo abgebildet werden.
Neben dem Label selbst sollen die Kennnummer der Kontrollstelle sowie der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen Rohstoffe zu sehen sein. Dabei ist allerdings die Angabe ausreichend, ob die Rohstoffe aus der EU oder aus dem Rest der Welt stammen beziehungsweise ob beides zutrifft. Soweit zutreffend darf der Name des jeweiligen Landes innerhalb oder außerhalb der EU genannt werden.
„Wir hoffen, dass das Logo zu einem weithin anerkannten Zeichen für die ökologische Lebensmittelerzeugung in der ganzen Gemeinschaft wird“, erklärte EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş. Man wolle bei den Verbrauchern das Vertrauen schaffen, dass die Waren den strengen EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau entsprächen. Für diese Woche wurde eine Eurobarometer-Studie zum Thema Biosiegel angekündigt. (AgE)