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GVO-Anbauverbote nicht mit Umweltgefahr begründen

Sollten die EU-Mitgliedstaaten künftig das Recht bekommen, den Anbau von zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Territorium zu untersagen, dürften sie dafür als Begründung nicht die Gefahr für Umwelt oder Gesundheit geltend machen. Das ist zumindest der Plan der Brüsseler Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher.

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Sollten die EU-Mitgliedstaaten künftig das Recht bekommen, den Anbau von zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Territorium zu untersagen, dürften sie dafür als Begründung nicht die Gefahr für Umwelt oder Gesundheit geltend machen. Das ist zumindest der Plan der Brüsseler Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher.


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Wie aus einem Entwurf hervorgeht, will man auf diese Weise Konflikte mit dem EU-Regelwerk vermeiden. Andernfalls könnte es zu Widersprüchen kommen, denn ein GVO kann bekanntlich nur dann auf EU-Ebene zum Anbau zugelassen werden, falls ihm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die gesundheitliche und ökologische Unbedenklichkeit bescheinigt hat.


Dessen ungeachtet sollen die Mitgliedstaaten auch weiter die Möglichkeit haben, den Anbau unter Verweis auf die Sicherheitsklausel zu untersagen. Nicht zulässig wäre dagegen ein nationales Anbauverbot, das mit der Möglichkeit unbeabsichtigter Vermischungen mit konventioneller Ware begründet wird, denn die Mitgliedstaaten können bereits "geeignete Maßnahmen" treffen, um das unerwünschte Vorkommen zu unterbinden. Darüber hinaus sollen die nationalen Regierungen sicherstellen, dass Produkte anderer EU-Länder nicht diskriminiert werden. Die geplanten Regeln haben ausdrücklich keinen Einfluss auf den Binnenhandel mit GVO-Saatgut.

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