Sogenannte „Kleine Genossenschaften“ sollen von der Pflichtmitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband sowie den dabei vorgesehenen Pflichtprüfungen befreit werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss des Bundestages vergangene Woche ausgesprochen. Die Abgeordneten beschlossen einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesjustizministerium „zur Erwägung“ zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Der Ausschuss hat sich damit hinter eine Eingabe gestellt. Darin hatte der Petent auf die hohen Kosten der Prüfung verwiesen, die für seinen kleinen genossenschaftlich organisierten Dorfladen entstanden seien. Diese hätten letztlich zur Schließung des Ladens und der Auflösung der Genossenschaft geführt, da die anfallenden Fixkosten nicht mehr zu erwirtschaften gewesen seien.
Dem Petitionsausschuss zufolge kann in bestimmten Fällen das Verhältnis zwischen Nutzen und Kosten eine Pflichtprüfung „kritisch hinterfragt“ werden. Dies treffe beispielsweise zu, wenn Umsatz und Bilanzsumme der Genossenschaft so gering seien, dass letztlich auch das wirtschaftliche Risiko für die Genossenschaftsmitglieder und die Gläubiger gering sei. Es diene schließlich nicht der Aufrechterhaltung der Rechtsform der Genossenschaft, wenn wegen der Kosten für die genossenschaftliche Pflichtprüfung diese Rechtsform von kleineren Unternehmen kaum noch gewählt werde, so der Petitionsausschuss. Vor diesem Hintergrund erscheine es sinnvoll, bei ganz kleinen Genossenschaften auf Pflichtmitgliedschaft und Pflichtprüfung gänzlich zu verzichten, heißt es weiter. Die Bundesregierung habe in diese Richtung bereits Überlegungen angestellt. AgE