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Ländermehrheit für Abschaffung der Hofabgabeklausel

Die Pläne der Koalition für eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) stoßen bei den meisten Ländern auf Ablehnung. Der Agrarausschuss des Bundesrates sprach sich in der vergangenen Woche mit deutlicher Mehrheit für eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Pläne der Koalition für eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) stoßen bei den meisten Ländern auf Ablehnung. Der Agrarausschuss des Bundesrates sprach sich in der vergangenen Woche mit deutlicher Mehrheit für eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Bezug der Altersrente aus. In der beschlossenen Stellungnahme zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird die Hofabgabeklausel als „nicht mehr zeitgemäß, strukturpolitisch weitgehend entbehrlich und sozial ungerecht“ kritisiert. Angesichts des demografischen Wandels, des weit fortgeschrittenen Strukturwandels in der Landwirtschaft und vielfach fehlenden Hofnachfolgern sei es „zunehmend weniger berechtigt und gerecht“, Landwirte bei Eintritt ins Rentenalter „zur Aufgabe des eigenen Hofes zu drängen“.


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Darüber hinaus fordert eine Mehrheit der Länder eine Ausweitung der Abgabemöglichkeit unter Ehegatten auf Fälle einer teilweisen Erwerbsminderung. Sie schließen sich damit einer Forderung der Koalitionsfraktionen an, die die Regierung jedoch nicht in ihren Gesetzentwurf aufgenommen hat. Laut Bundesregierung soll die Abgabe des Unternehmens an Ehegatten auch künftig nur dann zulässig sein, wenn der abgebende Ehegatte voll erwerbsgemindert ist. 


Kein Zustimmungsgesetz


Der vom Bundeskabinett beschlossene „Gesetzentwurf zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften“, in dem die vorgesehenen Änderungen bei der Hofabgabeklausel enthalten sind, bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Erste Lesung des Artikelgesetzes soll am 15. oder 16. Oktober dieses Jahres im Bundestag erfolgen. Die abschließende Zweite und Dritte Lesung ist für den 12. oder 13. November vorgesehen. Der Bundesrat könnte dann in der letzten Sitzung vor Weihnachten am 18. Dezember entscheiden. Mit einem Einspruch könnte die Länderkammer das Gesetz aber lediglich verzögern. Der Bundestag kann den Einspruch mit der sogenannten Kanzlermehrheit überstimmen. AgE

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