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Landkreistag erwartet bessere medizinische Versorgung im ländlichen Raum

Eine bessere medizinische Versorgung im ländlichen Raum erwartet der Deutsche Landkreistag (DLT) von der Neufassung der Richtlinie zur ambulanten ärztlichen Bedarfsplanung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland beschlossen hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine bessere medizinische Versorgung im ländlichen Raum erwartet der Deutsche Landkreistag (DLT) von der Neufassung der Richtlinie zur ambulanten ärztlichen Bedarfsplanung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland beschlossen hat.


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Durch die Ermöglichung einer kleinräumigen Planung würden die in strukturschwachen ländlichen Gebieten schon seit einiger Zeit bestehenden Versorgungslücken jetzt endlich deutlich, sagte DLT-Präsident Hans Jörg Duppré. Der Landrat forderte zugleich die Kassenärztlichen Vereinigungen auf, nunmehr auch diese Lücken nach Kräften zu schließen und hierfür alle bestehenden Möglichkeiten zu nutzen.


Für unterstützende Maßnahmen und eine konkrete Zusammenarbeit vor Ort stünden die Landkreise gerne bereit, betonte Duppré. Der Deutsche Landkreistag erwarte von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), dass Sie in Zukunft frühzeitig und offensiv auf die Landkreise zugehen, um bestehende oder sich anbahnende Versorgungslücken gemeinsam zu erkennen und mit geeigneten Gegenmaßnahmen zu schließen.


Für den Deutschen Bauernverband (DBV) geht der Beschluss zur ärztlichen Bedarfsplanung zwar in die richtige Richtung. Gleichzeitig stellte der DBV jedoch fest, dass eine noch so genaue Planung nur dann zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land führe, wenn Ärzte tatsächlich bereit seien, ihre Praxen auf dem Land zu betreiben. „Planstellen allein versorgen noch keine Menschen“, so der Bauernverband. Daher sei es notwendig, alle Beschlüsse zeitnah auf ihre Wirkung zu überprüfen und Maßnahmen fortzusetzen, die die Weiterführung und Eröffnung von neuen Arztpraxen auf dem Lande sicherten. (AgE)


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