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Leserfrage: Klärschlamm drückt die Pacht

Frage: Mein Pächter hat ein Jahr vor Pachtende Klärschlamm ausgebracht. Ich hatte überlegt, die Fläche demnächst einem Nachbarn zu verpachten, der gerade auf Bio umstellt. Im Pachtvertrag stand, dass der Pächter keine Sekundärstoffe ohne Absprache mit mir ausbringen darf. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

Lesezeit: 1 Minuten

Frage: Mein Pächter hat ein Jahr vor Pachtende Klärschlamm ausgebracht. Ich hatte überlegt, die Fläche demnächst einem Nachbarn zu verpachten, der gerade auf Bio umstellt. Sein Bioverband erlaubt jedoch die Klärschlammausbringung nicht und will frühestens nach 10 Jahren anhand von Bodenproben ermitteln, ob mein Nachbar die Fläche ökologisch bewirtschaften darf. Im Pachtvertrag stand, dass der Pächter keine Sekundärstoffe wie z. B. Klärschlamm ohne Absprache mit mir ausbringen darf. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?


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Antwort:Verstößt ein Pächter gegen seine vertraglichen Pflichten, so können Sie binnen sechs Monaten ab Rückgabe der Pachtfläche Schadenersatz fordern. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass die erzielbare Pacht nun tatsächlich geringer ist. Hat Ihnen der Bio-Umsteller bereits ein schriftliches Angebot gemacht und ist von diesem wegen des Klärschlamms zurückgetreten, können Sie die Differenz zum tatsächlichen Pachtpreis über die genannten ca. 10 Jahre geltend machen.



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