Mit der bevorstehenden Umsetzung einer einschlägigen EU-Richtlinie aus dem Jahr 2007 steht in Deutschland eine verschärfte Bekämpfung der Kartoffelnematoden bevor. Laut einem dem Bundesrat zugeleiteten Verordnungsentwurf des Bundesagrarministeriums zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden werden die Schritte gegen diese Krankheiten aktualisiert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.
Während die bisherigen Vorschriften in erster Linie Maßnahmen bei Auftreten des jeweiligen Schadorganismus vorsahen, sollen Behörden und Landwirte mit der neuen EU-Richtlinie auch präventiv vorgehen. Um einer Gefahr der Verschleppung der Schadorganismen vorzubeugen, ist künftig eine amtliche Untersuchung der Felder, die für den Anbau von Pflanzkartoffeln vorgesehen sind, vor dem Anpflanzen verpflichtend. "Aufgrund der nunmehr bestehenden Unterschiede zwischen den Bekämpfungsmaßnahmen für Kartoffelzystennematoden und den unveränderten Regeln zur Bekämpfung von Kartoffelkrebs sind einheitliche Vorschriften zur Bekämpfung beider Schadorganismen wie bisher nicht mehr möglich", heißt es in der Begründung der Verordnung.
Neu hinzu kommt laut dem Verordnungsentwurf des Ministeriums künftig eine Anzeigepflicht bei Verdacht des Auftretens von Kartoffelzystennematoden infolge einer stark verringerten Resistenz einer Kartoffelsorte.