Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat das neue Konzept für die Zivile Verteidigung vorgestellt. Dazu gehört auch die Versorgung der Bürger mit Lebensmitteln im Fall einer schweren Krise. Wie erst jetzt aus dem Bundesagrarministerium bekannt wird, sollen im Notfall demnach auch Bauernhöfe und andere Lebensmittelbetriebe beschlagnahmt werden können. Außerdem enthält der Entwurf wie bisher Ermächtigungen, mit denen die Regierung Regeln zur Produktion und Zuteilung von Lebensmitteln erlassen kann.
"Eine Versorgungskrise ist ein Szenario, in dem bis zu 80 Millionen Menschen über den freien Markt keinen Zugang zu Lebensmitteln mehr haben und daher hoheitlich versorgt werden müssen", heißt es laut Nachrichtenagentur Reuters in einem vom Agrarministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurf.
Der Maßnahmenkatalog löste bereits am 24. August Irritationen aus, weil sich die Bürger mit Hamsterkäufen Notvorräte zulegen sollten. Inzwischen empfiehlt aber auch das Agrarministerium laut dem Bericht die "Vorratshaltung durch die Privathaushalte".
Auch die staatliche Bevorratung von Lebensmitteln soll den Angaben zufolge überprüft und neugeordnet werden. Auch dies war eine Forderung des Bundesrechnungshofes. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist bisher zuständig für die sogenannte Zivile Notfallreserve aus Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch, die in einer Krise vor allem in Ballungsräumen bei der Versorgung der Menschen mit mindestens einer täglichen Mahlzeit helfen soll. Außerdem verwaltet die Anstalt die Bundesreserve Getreide mit Weizen, Roggen und Hafer, die in der der Nähe von Mühlen gelagert werden, um im Krisenfall die Versorgung mit Mehl und Brot aufrechtzuerhalten, fasst Spiegel Online zusammen.