In Brandenburg rückt die Erarbeitung eines Tierschutzplans näher. Eine Bietergemeinschaft bestehend aus dem Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie (ATB) Potsdam-Bornim sowie der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung (LVAT) Ruhlsdorf/Groß Kreuz hat den Zuschlag für die Erstellung erhalten. Auftraggeber ist das Potsdamer Landwirtschaftsministerium.
Agrarressortchef Jörg Vogelsänger betonte am vergangenen Freitag, dass das Land zwei wissenschaftliche Einrichtungen habe gewinnen können, deren Arbeit zu Problemen der Tierhaltung weit über die Landesgrenzen hinaus anerkannt sei. „Bezogen auf Brandenburg repräsentieren Bornim und Ruhlsdorf/Groß Kreuz das Beste, was wir in Sachen Nutztierforschung zu bieten haben“, so der Minister.
Aus seiner Sicht stellt der Tierschutzplan die Diskussion zu Fragen des Tierwohls in Brandenburg auf eine noch breitere Basis. Ziel sei es, dass sich landwirtschaftliche Betriebe weiter modernisieren und gleichzeitig in Maßnahmen zur Steigerung des Tierwohls investieren könnten. Ab dem 1. Januar 2017 werde es in Brandenburg nur noch die Premiumförderung für Investitionen in höchste Tierwohlstandards geben.
Unter Beteiligung des Berufsstandes, des Aktionsbündnisses Agrarwende, der Wissenschaft und der Interessenverbände der Wirtschaft sowie des Tierschutzes beginnt laut dem Agrarressort mit dem Tierschutzplan das bislang umfangreichste Kommunikations- und Mediationsverfahren zum Thema Tierschutz und Verbraucherschutz in Brandenburg. Die Erarbeitung des Strategiepapiers bis Ende 2017 hält Vogelsänger für „ambitioniert“; für das erste Halbjahr 2017 ist ein Zwischenbericht geplant. Zurückgegriffen werden solle dabei auch auf Erfahrungen anderer Bundesländer.
Projekte für Demonstrationsbetriebe
Der Tierschutzplan enthält gemäß dem Landtagsbeschluss ein Maßnahmenprogramm für die Nutztierhaltung zur Optimierung des Managements und der Haltungsbedingungen hinsichtlich des Tierwohls, zum Aufbau von Demonstrationsbetrieben, zum Verzicht auf das Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln und zur Umsetzung des Arzneimittelgesetzes zur Verbesserung der Transparenz und der Reduzierung von Antibiotikaanwendungen.
Fünf Arbeitsgruppen zu Geflügel, Schweinen, Wiederkäuern, Pferden sowie Tierarzneimittel und Umweltwirkungen seien mit Fachleuten besetzt. Bei der Projektentwicklung für Demonstrationsbetriebe ist dem Ministerium zufolge eine Zusammenarbeit mit dem Berufsstand vorgesehen. Als Ergebnis solle je Tierart und Problembereich ein Empfehlungsdokument vorgelegt werden, dessen thematischer Umfang in der Ausschreibung festgelegt sei.