Nach Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bleibt die gentechnisch veränderte Maislinie MON810 unbedenklich. Das hat die EFSA Anfang August nach Prüfung jüngster Vorbehalte aus Frankreich noch einmal bestätigt.
Paris hatte mehrere Studien aus dem Jahr 2013 eingereicht, um ein Anbauverbot des Monsanto-Maises zu rechtfertigen. Die Studien zielen vor allem auf eine mögliche Resistenzbildung von Maiszünsler- und Eulenfalterarten gegen das Bt-Toxin ab.
Laut EFSA bringen die Texte jedoch keine Argumente gegen MON810, die in früheren Gutachten nicht bereits berücksichtigt wurden. Weder die wissenschaftlichen Veröffentlichungen noch die von den französischen Behörden eingereichten Unterlagen enthüllten neue Informationen, die frühere Schlussfolgerungen oder die Empfehlungen zum Risikomanagement in Frage stellten, erklärte die EFSA. Auf Grundlage der Unterlagen gebe es deshalb keine Begründung für die Anwendung der Schutzklausel durch Frankreichs Regierung.
Zwischen Gegnern und Befürwortern der Grünen Gentechnik tobt in Frankreich seit geraumer Zeit ein Machtkampf. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes, der Staatsrat, kippte in der Vergangenheit mehrmals Versuche, ein Anbauverbot von MON810 gesetzlich zu verankern. Nichtsdestotrotz verhinderte Landwirtschaftsminister Stéphane LeFoll die Aussaat in diesem Jahr per Erlass. Die auf EU-Ebene diskutierte Opt-out-Regelung zur Anerkennung politisch motivierter Anbauverbote dürfte voraussichtlich nicht vor 2015 beschlossen werden.