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Grüne Agrarminister für bundesweites Anbauverbot

Die grünen Länderagrarminister haben ihre Forderung nach einem bundesweiten Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen bekräftigt. Eine deutschlandweite Umsetzung bedeute eine größere Rechtssicherheit als unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland, erklärten die Ressortchefs am vorletzten Wochenende.

Lesezeit: 3 Minuten

Die grünen Länderagrarminister haben ihre Forderung nach einem bundesweiten Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen bekräftigt. Eine deutschlandweite Umsetzung bedeute eine größere Rechtssicherheit als unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland, erklärten die Ressortchefs am vorletzten Wochenende.


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Sie beriefen sich auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Diese Kanzlei war bereits in einem Gutachten für das Bundesumweltministerium zum selben Ergebnis gelangt.


Laut Rechtsgutachten darf ein Anbauverbot darauf ausgerichtet sein, konventionelle und ökologische Produkte umfassend vor Einträgen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu schützen. Hinsichtlich der für ein Verbot zugrunde zu legenden Umweltziele dürften die Mitgliedstaaten selbst das Schutzniveau bestimmen und entscheiden, welche Umweltrisiken sie akzeptierten.


Die grünen Minister warfen der Bundesregierung vor, nach wie vor kein Einvernehmen über die Umsetzung der Opt-out-Regelung erreicht zu haben. Während das Bundeslandwirtschaftsministerium „Einzellösungen in den Ländern“ anstrebe, halte das Umweltressort ein flächendeckendes Anbauverbot für erforderlich. Ohne eine zügige bundesweite Lösung drohten Zulassungen „und der Anbau von Genpflanzen auf unseren Feldern“, so die Grünen-Politiker.


Ein Sprecher von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wies die Äußerungen seiner grünen Amtskollegen indes als irreführend zurück.


Abenteuerlich


Den Angaben des Sprechers zufolge sollen nach dem neuen Entwurf des Ministers für eine bundesgesetzliche Regelung der Bund und die Länder je nach Zuständigkeit der möglichen Verbotsgründe künftig Anbauverbote aussprechen können. „Wenn dies rechtssicher zu begründen ist, sind also schon nach dem vorliegenden Gesetzentwurf von Bundesminister Schmidt bundesweite Anbauverbote möglich“, stellte der Sprecher klar.


Unabdingbare Voraussetzung sei allerdings die Zusammenarbeit und Expertise von Bund und Ländern. Als „abenteuerlich“ bezeichnet das BMEL die Vorstellung, man könne im Verbotsverfahren einfach so beispielsweise Umweltgründe verwenden, die die europäischen Behörden bereits vorher geprüft hätten. Die Entscheidung über konkrete Verbote könne nicht im Gesetz selbst getroffen werden, hieß es weiter. Dies müsse nach der EU-Richtlinie vielmehr bezogen auf jeden einzelnen Zulassungsantrag geschehen.


Der Sprecher warf den Grünen vor, sie wollten „sich selbst und die Bundesländer aus der Verantwortung stehlen“. Indem die Länderminister den Bundesländern die Möglichkeit entziehen wollten, ebenfalls Verbote aussprechen zu können, verringerten sie die Möglichkeiten für ein zügiges und wirksames Anbauverbot von Gentechnik in Deutschland. Das bedeute nicht mehr, sondern weniger Rechtssicherheit „und damit genau das Gegenteil dessen, was behauptet wird“.


Zudem wies das Agrarministerium darauf hin, dass bei einer weiteren Blockade der von Minister Schmidt vorgeschlagenen Bund-Länder-Regelung die Länder in der Folge komplett selbst eigene Gesetze zu einem Anbauverbot verabschieden müssten.

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