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Mehr Rechtssicherheit bei Pflanzenschutzmittelzulassung gefordert

Mehr Rechtssicherheit bei der Pflanzenschutzmittelzulassung hat der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe für Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Färber, gefordert.

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Mehr Rechtssicherheit bei der Pflanzenschutzmittelzulassung hat der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe für Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Färber, gefordert.


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Bei der Anmeldung eines Pflanzenschutzmittels zur Genehmigung in Deutschland sei es Unternehmen derzeit „nicht möglich, Aufwand und Dauer des Verfahrens auch nur annähernd zu prognostizieren“, kritisierte Färber in Berlin. Nach wie vor fehlten europäische Leitlinien, die festlegten, was als „neuester Stand von Wissenschaft und Technik“ zu gelten habe. Darüber gebe es außerdem unterschiedliche Auffassungen zwischen verschiedenen nationalen Bewertungsbehörden.


Diese Unklarheiten führten bei den Antragstellern zu „erheblichen Planungsunsicherheiten und das widerspricht den Rechtsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes“, betonte Färber. Entsprechend sinke die Zahl der Anträge, wodurch ältere Pflanzenschutzmittel, die jedoch ebenfalls nicht risikofrei seien, länger verwendet werden müssten. Das diene weder der Gesundheitsvorsorge noch dem Umweltschutz.


Ein nachhaltiger Pflanzenschutz könne nur gewährleistet werden, wenn auch die technologische Entwicklung und Anwendung neuer Mittel und Verfahren weiter möglich sei. Ein breites Spektrum an Pflanzenschutzverfahren sei wichtig für die Auswahl des jeweils für die gegebene Situation am besten geeigneten Vorgehens und für gezielte Resistenzstrategien, unterstrich der Abgeordnete. Deshalb sei im nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz festgelegt, dass in 80 % aller relevanten Anwendungsgebiete mindestens drei Wirkstoffgruppen zur Verfügung stehen müssten. Das sei aktuell nicht der Fall. Gebraucht werde ein rechtssicheres Verfahren der Pflanzenschutzmittelzulassung, bei dem die antragstellenden Unternehmen vor der Antragstellung wüssten, welchen Anforderungen sie genügen müssten.

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