Das Bundessortenamt veröffentlicht regelmäßig „Beschreibende Sortenlisten“. Ganz aktuell ist die Sortenliste für Getreide, Mais, Öl- und Faserpflanzen, Leguminosen, Rüben und Zwischenfrüchte. Darin werden alle mit Stand vom 20. Juni 2016 in Deutschland zugelassenen Sorten vorgestellt. Außerdem enthält die Liste auch eine Auswahl von sogenannten EU-Sorten. Voraussetzung für eine Zulassung sind Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit. Außerdem muss sie einen landeskulturellen Wert besitzen.
Grundlage für Neuzulassungen sind die Ergebnisse von Wertprüfungen, die das Bundessortenamt durchführt. Neu zugelassene Sorten werden in Landessortenversuchen weiter geprüft, um für die jeweilige Region am besten geeignete Sorten herauszufinden.
Die Beschreibende Sortenliste enthält in tabellarischer Form für jede Pflanzenart die wertbestimmenden Eigenschaften. Für Getreide, Raps und großkörnige Leguminosen gibt es außerdem eine Übersichtstabelle über die Vermehrungsflächen in Deutschland.
UFOP-Heft zu Rapsversuchen veröffentlicht
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) veröffentlicht die Ergebnisse für Winterraps, Futtererbsen und Sonnenblumen in ihrem Heft 44. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen Ernte und Aussaat des Winterrapses kann die Sortenzulassung erst nach dem Aussaattermin erfolgen. Der Bundessortenversuch stellt somit sicher, dass von allen zur Zulassung anstehenden Rapssorten bereits im ersten Erntejahr der Sortenzulassung aktuelle Prüfergebnisse vorliegen. Im gleichen Sortiment werden EU-Sorten weitergeprüft, die im ersten Prüfjahr des EU-Sortenversuches (EUSV) vielversprechende Ergebnisse erbracht haben.
Sowohl für die in Deutschland zugelassenen Rapssorten als auch für die über den EU-Sortenkatalog vertriebsfähigen EU-Rapssorten werden über das System BSV/EUSV 2 und EUSV 1 als separate Versuchsserie neutrale und sichere Beratungsaussagen unter Anbau- und Klimabedingungen in Deutschland sichergestellt.