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Schmidt erlässt Eilverordnung zum Neonikotinoidverbot

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat heute eine Eilverordnung unterzeichnet, die den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreidesaatgut verbietet, das mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat heute eine Eilverordnung unterzeichnet, die den Handel mit und das Aussäen von Wintergetreidesaatgut verbietet, das mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde. „Die Vitalität und Gesundheit der für die gesamte Natur und uns Menschen so wichtigen Bienen zu schützen, ist mir ein großes Anliegen“, sagte der Minister zur Begründung. Die Beizung des Saatguts mit diesen Insektiziden sei in Deutschland bei Wintergetreide bereits untersagt. Es sei aber zu befürchten, dass aus anderen Ländern derart behandeltes Saatgut importiert werde, erklärte der Minister. Dies verhindere die Eilverordnung, die morgen in Kraft trete.



Der Bundeslandwirtschaftsminister betonte, dass mit der Verordnung die Bienen vor insektizidhaltigem Staub geschützt würden. Das nütze sowohl den Bienen als wichtigem Teil der Natur als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen seien, sagte Schmidt.



Seit Dezember 2013 besteht für die drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in der Europäischen Union aus Gründen des vorsorgenden Bienenschutzes ein Verbot der meisten landwirtschaftlichen Anwendungen. Das Moratorium ist auf zwei Jahre befristet. Der Berufsstand fordert indes die Wiederzulassung der Neonikotinoide; er beklagt einen deutlichen höheren Schädlingsbefall insbesondere beim Raps. Dies führe zu einem erhöhten Aufwand anderer Spritzmittel mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bienen.



Die betroffenen Firmen haben gegen die Verbotsentscheidung Klage beim erstinstanzlichen EU-Gericht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg eingereicht. Das Verbot war von der EU-Kommission im Ausschussverfahren durchgeboxt worden. Der Brüsseler Behörde wird von den betroffenen Unternehmen ein fehlerhaftes Verfahren vorgeworfen. Beklagt wird auch eine ungenaue und unvollständige Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). AgE

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